Servus miteinander,

nur mal so Einflechten: Die Schiffahrtsabgaben, zumindest auf dem Main, waren nie gedacht für irgendwelche Unterhaltsmassnahmen oder Kostenbeteiligung der Schiffahrt. - Die wurden zu Beginn der Kanalisierung und des Auftretens der Eisenbahn eingeführt, um den Schiffstransport künstlich zu verteuern, damit bahngeeignete Güter eben auf die Eisenbahn gelenkt werden. Daraus kann man auch die unterschiedlichen Güterklassen und Abgabensätze herleiten. Was besser auf die Bahn passt, war teuerer. Dem Fluß oder der Schleuse ist es doch egal ob 1000 t Sand oder Kohle oder Benzin transportiert werden.

Käme eine Befahrungsabgabe, pauschal oder Streckenabhängig, für die Schiffahrt, auch auf dem Rhein, würde das multimodale Transportsystem insgesamt teuerer. Denn ein Ausweichen mit den Schiffsgütern auf z. B. Schiene wäre unmöglich von den Mengen her.
Bezahlen würde es letztendlich der Verbraucher. Dieser ist bestrebt, möglichst günstig seine Sachen zu erwerben, da die Einkommen ja auch irgendwo begrenzt sind.
Profitieren würde die "Staatskasse" davon, da in diesem Kreislauf durch Verteuerung ja sowieso mehr Steuern eingenommen werden können. Ob sich aber der Unterhaltungszustand der Wasserstraßen dann ändert, das verdient ein großes Fragezeichen.

In diesem Sinne,
Grüße von der Donau
Jürgen