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Thema: Schiff sinkt auf der Donau in Budapest: Sieben Tote, viele weitere Vermisste

  1. #101

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    Hallo Jozef,

    ich habe ja auch nirgends behauptet dass irgendetwas geregelt ist sondern meine Aussage genau wegen fehlender Regelungen im Konjunktiv getätigt.

    Gruß
    Chris

  2. #102

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    Hallo Slowmann,

    Ich glaube im Gegenteil dass die Gesetzeslage eher klar ist.

    HANDBUCHBINNENSCHIFFFAHRTS-FUNK- ALLGEMEINER TEIL - 2017

    4.1.3 Sprache
    Bei Sprechfunkverkehr zwischen Schiffsfunkstellen und Funkstellen an Land muss die Sprache des Landes benutzt werden, in dem sich die Funkstelle an Land befindet. Bei Sprechfunkverkehr zwischen Schiffsfunkstellen ist die Sprache des Landes zu verwenden, in dem sich die Schiffsfunkstelle befindet, die das Funkgespräch beginnt. Bei Verständigungsschwierigkeiten im Sprechfunkverkehr zwischen Schiffsfunkstellen oder zwischen Schiffsfunkstellen und Funkstellen an Land ist die Sprache zu benutzen, die in der betreffenden Schifffahrtspolizeiverordnung angegeben ist

    Wie Jozef schon sagte in Beitrag #91 steht es ja bereits in NL Polizeiverordnung. An dieser stelle ein Lob für Niederländische Behörde, die haben nichts anbrennen lassen und es Rasch umgesetzt.


    Aber am Interessanteste scheint mir die Publikation von der Donau Kommission von der "Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk"

    BESONDERE BESTIMMUNGEN

    2.1 Sprachen

    Bei Verbindungen zwischen Schiffsfunkstellen und Landfunkstellen soll die Sprache des Landes benutzt werden, in dem sich die Landfunkstelle befindet. Bei Verbindungen zwischen Schiffsfunkstellen muss die Sprache des Landes benutzt werden, in dem sich die betreffenden Schiffe befinden. Bei Verständigungsschwierigkeiten ist die Sprache zu benutzen, die in der betreffenden Schifffahrtspolizeiverordnung angegeben ist. Falls keine Schifffahrtspolizeiverordnung existiert, kann eine andere geeignete Sprache benutzt werden. Nach einem Übergangszeitraum, der am 1. Februar 2022 endet, sofern keine Schifffahrtspolizeiverordnung existiert, werden die folgenden Bestimmungen gelten:
    -Schiff-Hafenbehörde: Es soll in erster Linie die englische Sprache benutzt werden. Ersatzweise kann die Sprache des Landes benutzt werden, in dem sich die Landfunkstelle befindet.
    -Schiff-Schiff: Zu Zwecken der Schiffsführung soll in erster Linie die englische Sprache benutzt werden

    Die Mitglied Staaten müssen nur noch die Sprache in ihren jeweiligen Schifffahrtspolizeiverordnung aufnehmen, wie in den Niederlande und Rhein ( RschPoV §4.05 ), und klarer kann es nicht mehr werden...

    M.f.G.
    Geändert von LeVentDeLest (10.07.2019 um 21:48 Uhr)
    Der Der nichts weiss, soll schweigen. Sein Unwissen soll er nicht verbreiten und die Wissende soll er nicht beleidigen!

  3. #103

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    Hallo Zusammen,

    die Diskussion um die Funksprache ist wichtig. Es gibt zahlreiche Situationen wo eine genaue Absprache über Funk für die Sicherheit entscheidend ist. Aber was hat das mit den tragischen Vorfall in Budapest zu tun?
    Ich habe bis jetzt noch nirgendwo etwas gelesen oder gehört ob überhaupt versucht wurde zwischen den betreffenden Schiffen Funkkontakt aufzunehmen.
    Wenn versucht wurde, das Überholmanöver per Funk den kleineren Schiff anzukündigen und keine Antwort erfolgte, ist dies natürlich ärgerlich aber gerade dann hätte der Wikinger- das Überholmanöver abbrechen müssen.
    Sicherheit muss immer vorgehen.
    Alternativ gibt es für alle Manöver Schallsignale. Aber wer gibt noch Schallsignale? Macht doch mal die Probe welcher Schiffer noch welche Schallsignale kennt. Hört man Schallsignale überhaupt noch in den modernen Steuerhäusern?
    Wenn die Situation unklar ist oder der tote Winkel zu groß muss ein Wahrschauer an Bug oder Heck stehen. Wenn wir mit den Schubverband durch enge Kanal- oder Stadtstrecken gefahren sind, stand stundenlang einer vorn.

    Ich möchte an meinen Beitrag #30 erinnern. Der Gesetzestext ist eindeutig. So ähnlich steht es auch in den Vorschriften für den Rhein.

    Die Donauschifffahrtspolizeiverordnung (DonauSchPV) sagt dazu folgendes:

    "§ 6.09 Überholen: Allgemeine Bestimmungen

    Das Überholen ist nur gestattet, nachdem sich der Überholende vergewissert hat, dass dieses Manöver ohne Gefahr ausgeführt werden kann."

    Das Problem ist eine rücksichtslose Fahrweise, welche sich seit Jahrzehnten breit gemacht hat. Da wird einfach hinten drauf gefahren und der Vordermann hat gefälligst Platz zu machen. Am besten sich sofort in Luft aufzulösen.

    Was ist das eigentlich für ein assozialles Verhalten, in großseitigen Anzeigen anderen Firmen das Personal abzuwerben Wenn sie Personal brauchen, sollen sie es gefälligst selbst ausbilden. Wie wäre es, wenn die mal eine solche Schrottkiste für 25 Millionen weniger bauen und dafür ein altes Kabinenschiff zum Schulschiff umbauen um darauf Personal auszubilden

    Auch vom Antriebshersteller Schottel werben die Reihenweise Monteure ab. Wenn dann so ein kleiner Betrieb wie unser in der Saison dringent einen Monteur braucht, muss er Tage- und manchmal auch Wochenlang drauf warten.

    Und bitte beim fahren niemals diese Meldung vergessen: "Unter den anderen drei aus dem Wrack geborgenen Opfern befinden sich ein sechsjähriges Mädchen und seine Mutter."

    Wenigstens musste die Kleine in ihren letzten Minuten nicht alleine sein, aber eine große Hilfe war Mama in der Situation sicher nicht. Die Schuldfrage sollen andere klären, aber warum musste an dieser Stelle, unter diesen Umständen überhaupt überholt werden

    Wie ich hörte, war das Viking-Schiff nur auf einer zweistündigen Rundfahrt und hätte am nächsten Tag weiter in Budapest gelegen. Es gab also überhaupt keinen Grund zum überholen.

    Gruß Thomas

  4. #104

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    Nachdem ich jahrelang mit einem kleinen Schiff Leute auf der Donau vorwiegend zwischen Engelhartszell und Linz rumgefahren habe, muß ich auch wieder einmal meinen Senf dazu abgeben:

    Wenn ich mit einem kleinen Schiff da draußen mitmischen will, muß ich, schon für meinen eigenen Überlebenswillen, ab und zu nach hinten schauen und ich war immer gut beraten, einem Mozart, Volga, Ucraina, Dnepr, Moldavia, Ruse, Sofie, Theodor Körner, sowie den schnellen "Raddampfer" (dieselelektrisch) "Stadt Wien" und "Stadt Passau" in der Nacht, aber auch am Tag, aus der Spur zu gehen. Damals sind wir nur mit Funk und Radar gefahren. AIS gab es noch nicht.

    Es gibt in der Nacht keinen besser sichtbaren Schiffstyp, als die Viking-Stumpfnasen.
    Man erkennt sie sofort an ihren beiden auffälligen Scheinwerfern im Bug. Auch im Video erkennt man sie sofort.

    Der Hühnerkobel von einem Steuerstand auf der Hableany, plus die Plane hinten, erlaubten keine freie Rundum-Sicht
    Außerdem muß die Viking auf dem AIS der Hableany sichtbar gewesen sein.

    Aber nachdem ich annehme, daß der Große nicht einfach so über den Kleinen drüberfahren wollte, auch nicht "überholen" wollte - und der Kleine nicht wußte, wer oder was da hinter ihm daher kommt, gab´s auch nix zu besprechen am Funk

  5. #105

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    Ich bin froh, daß Kpt. Peter Werner diese Petition initiiert hat, um der Vorveruteilung des ukrainischen Kapitäns etwas entgegen zu stellen.

    Für die, welche im Kindergarten beim Russisch-Unterricht nicht aufgepaßt haben, hier die Übersetzung:

    Europa, am 05.06.2019

    Petition

    Sehr geehrter Präsident Herr Zelenski,

    Sehr geehrter Herr Botschafter der Ukraine,

    Sehr geehrte Ukraine,



    im Namen der Kapitäne und im Interesse des ukrainischen Volkes bitte
    ich, dass der Kapitän Tschaplinskij Jurij Nikolaewitsch, ukrainischer
    Staatsbürger, der an dem bekannten Schiffsunfall in Budapest am
    29.5.2019 beteiligt war, ganze Hilfe vom ukrainischen Staat zur
    Verfügung gestellt bekommt. Der Grund ist, dass der ukrainische Kapitän
    festgehalten wird in Ungarn ohne jegliche juridische Berechtigung.
    Deswegen hänge ich eine Liste von Unterstützern an.

    Hochachtungsvoll

    Peter Werner, Kapitän

  6. #106

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    Hallo zusammen,

    um auf den beitrag von Thomas einzugehen: Die Schuldfrage ist final doch wohl noch gar nicht geklärt, von daher steht ja auch noch gar nicht fest ob der Viking das Ausflugsschiff überrannt hat oder ob die Hableany dem Viking vor die Parade gefahren ist Dazu passt auch wunderbar der Beitrag #104 von Bernhard. Hinsichtlich Abwerben des Personals sei angemerkt dass dies doch übliches Handeln in der Wirtschaft darstellt. Was ich nicht verstehe ist die tatsache warum erfahrene Schiffsführer einen Kontrakt bei Viking unterschreiben wenn dort doch Bezahlung und Arbeitsbedingungen so schlecht sein sollen wie zahlreiche Berichte darstellen. Auch die Tatsache das Monteure von Schottel dort beginnen müsste man diesbezüglich hinerfragen oder zahlt Schottel so schlecht dasses bei Viking mehr Geld zu verdienen gibt? Oder handelt es sich um Monteure von Schottel-Vertragsunternehmen die mit schlechtem Lohn in kleinen Handwerks-Servicebetrieben arbeiten?

    Ob die in Beitrag #105 erwähnte Petition erfolgreich ist wird die kommende Zeit offenbaren. Ich denke dass der ukrainische Schiffsführer der Viking auch aus politischen Gründen festgehalten wird. Populistische Reigierungen wie in Ungarn neigen dazu schnell Schuldige für ein Unglück zu präsentieren, abseits rechtsstaatlicher Vorgänge, um eben zu zeigen dass in diesem Land noch Recht und Ordnung herrschen. Wenn man dann den Schiffsführer des ungarischen Schiffes quasi seine Unschuld bestätigt und den Ukrainer festsetzt schaut dieses Handeln doch für das Wahlvolk gut aus. Erinnert mich an den Brückeneinsturz in Genau als noch nicht einmal die letzten Toten geborgen waren und der Innenminister gleich die Schuldfrage geklärt hat ohne irgendwelche Ermittlungen abzuwarten. Ich finde eine solche Vorgehensweise bedenklich und man darf nur hoffen dass der Ukrainer faire Ermittlungen und ggf. einen fairen Prozess erhält.

    Gruß
    Chris

  7. #107

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    Slowman schrieb: "Ich denke dass der ukrainische Schiffsführer der Viking auch aus politischen Gründen festgehalten wird"

    Das Verhalten der ungarischen Behörden bei der "Festsetzung" des ukrainischen Kapitäns war nachvollziehbar. Die Behörden wollten erst einmal den Unfallhergang aufnehmen - und dazu ist eben auch die Anwesenheit des ukrainischen Kapitäns notwendig. Die Befürchtung gleich nach dem Unfall war, daß der sich in sein Heimatland - außerhalb der Europäischen Union - absetzt.

    Ich gehe davon aus, daß Behörden in Westeuropa gleich reagieren würden nach so einem Unfall

    Nicht nachvollziehbar war die sofortige Vorverurteilung des ukrainischen Kapitäns seitens der Behörden, der Medien - und leider auch von denen, die beruflich mit Schifffahrt zu tun haben.
    Die Petition richtet sich gegen diese Vorverurteilung.
    Der Kapitän wurde aus der Haft entlassen und - soviel ich weiß - durfte er sich dann frei bewegen, durfte jedoch Ungarn nicht verlassen. Wie der ganz aktuelle Stand um seine Person ist, weiß ich nicht.

  8. #108

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    Hallo Alle,

    Ich bin kein Jurist und Möchte niemanden vor den Kopf stoßen, aber ein paar Sachen müssten klar gestellt werden!

    Slowmann, ich finde du nimmst den Mund ganz schön voll, indem du dem Ungarische Justizwesen politische Befangenheit vorwerft. Ungarn ist ein Rechtsstaat, NICHT eine Bananenrepublik wo mit der Machete recht geschaffen wird. Daher sollte der Ungarische Nation den Selben Respekt Gebühren wie jeder andere Rechtsstaatliche Nation.

    Im Beitrag #105, eckt der Satz <<festgehalten wird in Ungarn ohne jegliche juridische Berechtigung.>> Mächtig an bei mir! Wie Bernhard es schon sagte, die juristische Gründe liegen KLAR auf der Hand. Ich kenne auch keine anderes Land in Europa wo, in solch einem Fall, die Justiz anders vorgegangen wäre! Die Polizei Behörde in Budapest hatte gar keine andere Wahl als die Staatsanwaltschaft ein zu schalten. Spätendens nach dem bekannt war dass es Opfer gibt ist der Fall vom Ordnungsrecht in das Strafrecht verlagert worden. Und Ja, Weil der Ukrainische Kapitän kein EU Staatsbürger ist und er keinen Wohnsitz in Ungarn hat, ist er als Beschuldigte vorläufig festgenommen worden. Das nennt man "Flucht und Verdunkelungsgefahr vorbeugen"!
    Und Achtung! " Beschuldigte" bedeutet nicht dass er Schuldig ist, es steht im die "Unschuldsvermutung" zu, bis die Staatsanwaltschaft den Vorwurf bestätigt oder Ihn davon befreit. Es steht keinem Bürger zu, jemanden schuldig zu befinden oder ihm seine Unschuld zu zollen, diese Aufgabe steht nur dem Gericht, Dem Richter u/o den Geschworenen zu!

    Und angesichts des Videomaterial was so im Internet herum kursiert insbesondere das Eine was hier im Forum auch eingestellt wurde, ist es zu bedauern dass es nur einen Beschuldigte gibt in dieser Sache.

    Wen ich Lese was so durch das Forum geht, kommt mir ein mulmiges Gefühl. Anschein sind sich viele Ihre Verantwortung oder die Konsequenzen Ihres Handeln nicht bewusst!

    M.f.G.
    Der Der nichts weiss, soll schweigen. Sein Unwissen soll er nicht verbreiten und die Wissende soll er nicht beleidigen!

  9. #109

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    leute ruhig blut mir ist mal einer reingefahren in deutschland problem ist ich wurde 2 tage festgehalten weil ich bejgier war und der gegner sich verletzt hatte er log das sich die balken bogen nach 3 monaten war der fall klar und der andere verurteilt ich freigesprochen und man sagte nicht mal sorry das wäre ebenso
    also hat der kollege doch glück gehabtt denn er lebt doch noch im übrigen ich würde warten as da rauskommt nur wollte ich nicht in seiner haut stecken
    mfg.peter

  10. #110

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    Hallo LeVentDeLEst,

    in einem Rechtsstaat würde man erst einmal die Ermittlungen und Untersuchungen abwarten bevor eindeutige Schuldzuweisungen seitens offizieller Stellen getätigt werden. Auch bin ich geneigt Ungarn wegen etlicher Gesetze gerade hinsichtlich Presse- und Meinungsfreiheit nicht durchgängig als rechtsstaat zu bezeichnen.
    Dass in bei solchen Unglücken die Staatanwaltschaft eingeschaltet wird ist ein völlig normaler Vorgang, da gehe ich mit Dir konform. Auch eine vorläufige Festnahme zweckes Verhör und Ermittlungen sind noch rechtsstaatlich gedeckt. Sind allerdings Vernehmungen sowit abgeschlossen bedarf es schon eines triftigen Grundes jemanden weiter in einem Land festzuhalten bzw. die Ausreise zu verweigern welcher hier nicht gegeben ist. Es bestünde auhch die Möglichkeit den Kapitän gegen Zahlung einer Kaution wieder komplett auf freien Fuß zu setzen bis die Ermittlungen und Untersuchungen abgeschlossen sind und ein mögliches Gerichtsverfahren beginnt insbesondere weil auch, wie Du richtig erwähnst, die Unschuldsvermutung gilt bis ein gerichtliches Urteil gefällt wird. Untersuchungen zur Unglücksursache bei solchen Havarien dauern oft lange und möchte man den Ukrainer wirklich so lange in Ungarn festhalten? Soweit ich es in anderen Medien gelesen habe darf er sich im land frei bewegen, allerdings mit elektron. Fußfessel.
    Letztendlich müssen die Ermittlungen auch ergeben ob der Verursacher der Havarie vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig gehandelt hat, dies ist ein wichtiges Kriterium für ein gerechtes Urteil.

    Gruß
    Chris

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