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Thema: Elbe Havarie mit Fähre

  1. #11

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    Ich habe einfach die Überschrift genommen.

  2. #12

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    Zitat Zitat von Elbianer Beitrag anzeigen
    Wo ist bei so einen Wagenfähre der vordere Bereich
    Das erscheint mir nun doch etwas spitzfindig - der vordere Bereich ist in diesem Fall natürlich da, wo die Reise hingeht.

    Gernot

  3. #13

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    Bei jeder meiner paar Elbefahrten hatte ich das einige Fähren nicht auf Funk und Schallzeichen reagiert haben. Und dann behauptet haben sie haben mich nicht gehört. Wenn keine Antwort kommt gehe ich von aus das die Fahrt frei ist und vor um 6 und nach 22Uhr kommt doch von denen nie eine Antwort also ist wenn sie nicht Antworten die Fahrt frei. Was genaeu so schlimm ist wenn die Fernseher oder Radios so laut sind das man diese im Funk besser hört als den Fährmann. Und Kreuzende Fahrt muss immer warten. Das der Fährmann behauptet unschuldig zu sein ist klar und sein gutes Recht. Aber die WSP wird ihm folgen weil sie ihn kennen und dieser ja immer so in Ordnung ist.

  4. #14

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    Hallo
    Da habe ich auch mal einen Fährmann angezeigt weil er mit seiner Gierfähre vor mir übersetzen musste. Wir kamen zu Tal im Niedrigwasser, waren zum Glück nicht so schnell und musste eine Vollbremsung machen. Zum Glück nichts passiert! Wie die Polizei später am Bord war sagten sie : der Fährmann steht dafür bekannt!. War aber Donau, kein Elbe.

  5. #15
    Avatar von faehrenfan
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    Moin,

    dann will ich mal ein bisschen für Klarheit sorgen:

    Der Zusammenstoß ist schon ein paar Tage her. Es gab keine Verletzte.
    Die Fähre Belgern ist außer Betrieb, da die Belgerner Fährklappe beschädigt wurde und Hydrauliköl auf die Fähre ausgelaufen ist.
    Es kam zu keiner Gewässerverunreinigung.

    Und bevor nun auch hier weiter aufs "blaue" hinein geraten wird ...

    Auf der Elbe gilt die BinSchStrO (Binnenschifffahrtsstraßenordnung).

    Das Verhalten von Fähren regelt der § 6.23
    1. Eine Fähre darf eine Wasserstraße nur überqueren, wenn sie sich vergewissert hat, dass der übrige Verkehr eine gefahrlose Überfahrt zulässt und ein anderes Fahrzeug nicht gezwungen wird, unvermittelt seinen Kurs oder seine Geschwindigkeit zu ändern.

    2. Für eine nicht frei fahrende Fähre gilt außerdem Folgendes:

    a) solange eine Fähre nicht in Betrieb ist, muss sie den Liegeplatz einnehmen, den ihr die zuständige Behörde zugewiesen hat; ist ihr ein Liegeplatz nicht zugewiesen, muss sie so liegen, dass das Fahrwasser frei bleibt;

    b) eine Fähre mit Längsseil, die so verankert ist, dass sie das Fahrwasser sperren kann, darf auf der Fahrwasserseite, die der Verankerung des Seils gegenüber liegt, nur so lange liegen, wie dies zum Ein- und Ausladen unbedingt erforderlich ist; während dieser Zeit kann ein näherkommendes Fahrzeug, ausgenommen ein Kleinfahrzeug oder ein Verband, der ausschließlich aus Kleinfahrzeugen besteht, von der Fähre das Freimachen des Fahrwassers verlangen, indem es oder er rechtzeitig „einen langen Ton“ gibt;

    c) die Fähre darf sich nicht länger im Fahrwasser aufhalten, als der Betrieb es erfordert.


    Dann gibt es aber Zusatzbestimmungen für einzelne Wasserstraßen, zu finden im Zweiten Teil der
    BinSchStrO: § 17 Elbe

    § 17.22 Regelungen über den Verkehr

    1. Bei Annäherung an eine Seilfähre hat ein Fahrzeug, ausgenommen ein Kleinfahrzeug, in Höhe des Zeichens E.4a (Anlage 7) das Signal "Achtung" gemäß Anlage 6 zu geben, das so oft wie notwendig zu wiederholen ist. Das Geben des Signals kann entfallen, wenn eine Funkabsprache mit dem Fährführer erfolgt ist.

    2. Die Vorbeifahrt an einer Seilfähre darf erst erfolgen, wenn sie an ihrem ständigen Liegeplatz stillliegt.

    3. Abweichend von Nummer 2 kann die Vorbeifahrt an einer Seilfähre auf der Seite erfolgen, auf der von der Seilfähre bei Tag eine weiße Flagge und bei Nacht ein gelbes gewöhnliches, von allen Seiten sichtbartes Licht gezeigt wird.


    Zur Faktenlage:

    Die Fähre Belgern ist eine Gierseilfähre am Längsseil bei Elbe KM 140.
    Ihr Längsseil wird über Buchtnachen geführt, und ist oberhalb der Fähre auf Belgerneer Seite am Ufer verankert.

    Die Fährstelle liegt an einer unübersichtlichen Stelle im Bereich einer Kurve. Talfahrer können die Fähre nicht sehen, wenn sie am vorgeschriebenen Liegeplatz liegt.
    Liegt sie an der gegenüberliegenden Seite, der Belgerner Fährrampe, sperrt das Langseil die Fahrrine.

    Daher müssen alle Fahrzeuge sich rechtzeitig an der Fähre anmelden, per Typhon oder per Funk, damit die Fähre das Fahrwasser frei hält bzw. frei machen kann.
    Die Talfahrt wird daher oberhalb durch 2 Schilder (
    Zeichen E.4a = Nicht frei fahrende Fähre) vorgewarnt.

    Der Fährmann kann, wie bereits erwähnt, nicht sehen, ob sich ein Talfahrer der Fährstelle nährt.
    Er kann nur darauf achten, ob eine Meldung über Funk kommt, oder sich ein Fahrzeug per Typhonsignal meldet.

    Da seine Fähre als reine Gierseilfähre am Längsseil über keinen Hilfsantrieb verfügt, kann er nur mit Hilfe der Gierseile den Anstellwinkel zur Strömung verändern und seine Fahrt verlangsamen oder stoppen.
    Das im Video zu sehende Lösen des Gierseils auf der Belgerner Fährseite, verhinderte, das die Fähre weiter vorwärts fährt und sorgte dafür, das das Gierseil nicht durch die Wucht des Aufpralls reist und die Fähre abgerissen wird.


    Was das Video nicht zeigt:
    • Hat sich der tschechische Schubverband über Funk oder per Typhon an der Fähre angemeldet ?
    • Hat der Fährmann mitbekommen, das sich ein Schubverband nährt ?
    • War die Fähre Belgern auf dem Weg zur Fährrampe auf Belgerner Seite oder hat sie dort bereit gelegen und der Fährmann hat ein Notablegemanöver durchgeführt, um das Fahrwasser für den herannahenden Schubverband frei zu geben ? -> Hier ist zwischenzeitlich ist bekannt, das die Fähre gerade abgelegt hat um zur Belgerner Fährrampe überzusetzen.

    • Hat der Schiffsführerr sich richtig verhalten, als er sich der Fähre genährt hat ?
    • Hätte er die Geschwindigkeit nicht verringern müssen, wenn er nicht sicher wusste, ob das Fahrwasser frei oder gesperrt war ?
    • Fuhr er an dieser unübersichtlichen Stelle vielleicht zu schnell, im Vertauen darauf, das die Fähre schon am "richtigen" Ufer liegt ?

    Alles Dinge, über die das Video keine Auskunft gibt, die aber von der zuständigen WSP ermittelt werden ....

    Gruß Alex
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  6. #16

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    Exakt so weit waren wir allerdings auch schon gewesen. Meines Erachtens ist zu erkennen, daß die Fähre auf dem Weg zum linken Ufer gewesen war und dann versuchte, das Schlimmste zu verhindern.
    Warum die Verständigung vorher nicht funktionierte, das dürfte der Knackpunkt sein.

    Wenn das Gierseil schnell genug abgerissen wäre, wäre auch nicht viel passiert, aber wenn die Fähre weiter mittschiffs getroffen und das Gierseil NICHT gerissen wäre ... .

    Gernot

  7. #17
    Avatar von faehrenfan
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    Moin Gernot,

    nur zu Deiner Info: Das Gierseil ist nicht gerissen, sondern der Fährmann hat die Feststellbremse der Seiltrommel gelöst (damit das Gierseil auf der Belgerner Seite, Du schreibst linke Seite, auslaufen konnte.
    Damit hat der Fährmann die Fahrt der Fähre gestoppt und verhindert, das das Gierseil reist.

    Da es sich bei dieser Fähre um eine Gierseilfähre am Längsseil handelt, sieht die Aufhängung wie folgt aus:
    Das Längsseil, an dem die Fähre hängt, ist in der Mitte der Fähre befestigt.
    Jeweils ein Gierseil läuft von seiner Seiltrommel über eine Umlenkrolle zu einem zentralen Befestigungspunkt auf dem Längsseil einige Meter vor der Fähre.
    Wird nun das Gierseil auf der einen Seiltrommel aufgerollt und das andere abgerollt, verändert sich der Winkel zwischen Hauptseil und Fähre, die Fähre nimmt fahrt auf.
    Jenes Gierseil, das aufgerollt wird, bestimmt die Richtung, in die die Fähre fährt.

    Wäre die Fähre weiter draußen gewesen, wäre der Schuber zu allererst mal in das Längsseil gefahren und hätte damit die Fahrt der Fähre unterbrochen.
    Die Bruchlast der Seile sind extra darauf ausgelegt, falls sowas passiert, damit sie dann brechen.
    Die Fähre würde gerammt und nach dem brechen der Stahlseile, abtreiben.

    Das war auch der Unfallhergang bei vielen früheren Unfällen mit Gierseilfähren auf dem Rhein.
    Deswegen gibt es auf dem Rhein auch keine mehr.

    Gruß Alex
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  8. #18
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    Moin Mainschnickel,

    mit deinem Fall aber nicht vergleichbar:
    Donau hat keine Längsseilfähren sondern nur Gierfähren am Hochseil.
    Eine Gierfähre am Hochseil behindert nicht die Schiffahrt, wie eine Längsseilfähre, die das Fahrwasser sperrt.
    Deswegen gelten auf der Elbe andere Regelungen, als auf Rhein und Donau.
    Im übrigen ist der Betrieb von Längsseilfähren ist nach §6.23 Satz 2 Punkt b (DonauSchPV) verboten.

    Gruß Alex
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  9. #19

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    @Alex,

    genauso hatte ich das auch verstanden. Nur wie sich die Seile bei einer Anfahrung verhalten, war mir nicht bekannt - ob sie etwa geslipt werden können oder eine Sollbruchstelle vorgesehen ist.

    Der Fährmann an der Winde zur Verstellung des Gierwinkels macht nicht den Eindruck, als ob er von dem herannahenden Schubverband übermäßig beeindruckt wäre - aber das kann natürlich auch täuschen. Einer der Fahrgäste steigt jedenfalls - richtigerweise - noch rasch aus seinem Auto.

    Gernot

  10. #20
    Avatar von faehrenfan
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    Moin spree und schelde,

    wenn sich der Fährmann nicht meldet, ist das natürlich ärgerlich.
    Aber pauschal davon ausgehen, das das Fahrwasser frei ist, kannst Du eben nicht, da es sich bei den meisten Fähren um Längsseilfähren handelt.
    Der § 17.22 Regelungen über den Verkehr auf der Elbe wurde ja gerade deswegen eingeführt.
    Passiert etwas, bist Du als Schiffsführer der Dumme.
    Und wo bitte ist das Problem, ein paar mal Signal zu geben, wenn man das Tafelzeichen für die Nicht frei fahrende Fähre passiert ?
    Lieber 5 mal gehupt, als einmal havariert ...

    Gruß Alex


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