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Thema: Wolgast: Schiffsführer ohne Patent unterwegs

  1. #1

    Deutschland Wolgast: Schiffsführer ohne Patent unterwegs

    Eine Sicherheitsleistung von 278 Euro mussten zwei Kapitäne bezahlen, weil sie nicht im Besitz der erforderlichen Patente waren.

    Wolgast: Schiffsführer ohne Patent unterwegs
    https://binnenvaartlog.nl

  2. #2

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    Der Artikel ist leider ein bisschen wirr. Das Schiff war nach Stettin unterwegs und das Foto ist im Hafen von Lauterbach / Rügen. Ein Patent das nicht gültig war, ist meiner Meinung nach nicht nötig gewesen für diese Strecke da man hier normal immer mit einem Lotsen fährt der das Patent hat und jedes mal von Wolgast nach Stettin an Bord ist.
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  3. #3

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    Hallo,

    Der Bericht ist nicht Wirr, er ist nur unvollständig. Zu dem einen wird berichtet dass die Kontrolle im Hafen statt gefunden hat. Ein Schiff dass im Hafen liegt braucht keinen Schiffsführer mit egal welches Patent, lediglich nur eine geeignete Bordwache. Zu dem anderen, dass von beide Schiffsführer eine Sicherheitsleistung behoben wurde. Nach Deutschem Recht, kann nur eine Person oder eine Person nur eine mal für für die gleiche Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Daher, bei Berichte die von " NICHT Schiffahrtskundigen Leute erstellt wurden, Vorsicht walten zu lassen und den DECODER einschalten!

    Also meine Interpretation wie folgt :

    Wen, wie berichtet, bei der Kontrolle festgestellt wurde dass kein geeignetes Paten an Bord war für die Strecke bis zu Hafen, haben die Beamten vermutlich nach einer Lotserechnung gefragt. Als diese nicht vorgelegt werden konnte, erbrachte dies der Beweis das die strecke ohne Gültiges patent befahren wurde. Da machte sich schon einer von beide Schiffsführer Strafbar. Wen das Schiff in Betriebsform A2 unterwegs war und für die befahrene Strecke mehr als 14 Stunden benötigt wurden, dann hat sich der Zweiten Schiffsführer auch Strafbach gemacht.

    Um Schiffsführer zu sein ist es nicht ausreichend sicher von A nach B zu kommen! Man muss sich auch mal mit den Verordnungen u/o sonstigen Juristischer Kram mal auseinander setzen...

    M.f.G.
    Der Der nichts weiss, soll schweigen. Sein Unwissen soll er nicht verbreiten und die Wissende soll er nicht beleidigen!

  4. #4
    Avatar von Reinier D
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    Deutschland Schiffsführer ohne Patent unterwegs

    Hallo

    Das steht im Oberschrift: Wolgast: Schiffsführer ohne Patent unterwegs. Das stimmt doch nicht, die hatte nür nicht das richtige Patent. Das ist wieder so einem Sensations Schreibweisse. Das es besser verkauft.

    Hallo LeVentDeLest

    Ich brauche an Bord kein Regnung vor zu leggen bei einem Kontrolle im Hafen, de Lotse müsst nür im Bordbuch genoteerd stehen, de Bezahlung müsst nich im Bar gemacht werden, de Lotse konnte auch der Rechnung zum Buro schicken für de Bezahlung.

    mfg Reinier
    Geändert von Reinier D (04.07.2019 um 16:07 Uhr)
    Wer nichts weiss, musst alles Glauben.

  5. #5
    Avatar von Rheinlotse Klaus
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    Hallo Reinier!


    Da warst Du wieder schneller, aber es ist genau so, wie Du schreibst. Es ist ja auch nicht immer genug Geld in der Bordkasse.

    Ich habe oft zur Sicherheit noch die Nummer meiner Patentkarte ins Bordbuch beschrieben, damit es bei späteren Kontrollen keine Probleme gab.


    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus
    Wenn jeder denken würde: "Der andere könnte Recht haben", gäbe es weniger Streit auf der Erde.

  6. #6

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    Hallo Reinier,

    Mich wundert es immer wieder, wie plötzlich so viele Solidarität in der Schifffahrt auftaucht, wen mal über Fehlern von Kollegen berichtet wird. Ich wünsche mir dass es das selbe wäre wen es um die Frachtraten geht anstatt sich gegenseitig in den Rücken zu stechen. ( So neben bei )

    Fakt ist, der Titel des Berichtes ist in keiner weise falsch! Ein Schiffsführer, auch mit zehn sonstigen Patenten, der eine strecke befahrt für Dessen er keine Paten oder Streckzeugnisse besitzt, ist aus juristische Sicht "OHNE PATEN UNTERWEGS"

    Was die "Rechnung" betrifft, das war nur ein allgemeines Beispiel, ich hätte bspw. auch Auftragsbestätigung, Dienstleistungsbericht oder ein sonstiges Nachweis schreiben können. Auf jeden Fall war es, in Abwesenheit jeglicher Beweis, für die Beamten ein leichtes Spiel den Vorwurf "OHNE PATEN" zu erstellen! ( Darum geht es ja Letzt endlich !)

    Was "Rheinlotse Klaus" erwähnt mit dem Fahrtenbuch ist durchaus sinnvoll! Aber wen ich den Fahrtenbüchern Glauben schenken soll, dann war ja auch schon mal HELMUT KOHL als Aushilfsschiffsführer auf einem Tankschiff Drei Tage zu Berg am Rhein unterwegs!
    Nichts desto Trotz, ist meine Interpretation von dem Bericht inhaltlich ziemlich realitätsnahe!
    Foren sind ja dafür gemacht um sich über solche Inhalte auszutauschen und nicht über das einen oder das anderen Wort zu Nörgeln.

    M.f.G.
    Der Der nichts weiss, soll schweigen. Sein Unwissen soll er nicht verbreiten und die Wissende soll er nicht beleidigen!

  7. #7
    Avatar von Reinier D
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    Deutschland Wolgast: Schiffsführer ohne Patent unterwegs

    Zitat Zitat von LeVentDeLest Beitrag anzeigen
    ich wundert es immer wieder, wie plötzlich so viele Solidarität in der Schifffahrt auftaucht, wen mal über Fehlern von Kollegen berichtet wird.
    Um Schiffsführer zu sein ist es nicht ausreichend sicher von A nach B zu kommen! Man muss sich auch mal mit den Verordnungen u/o sonstigen Juristischer Kram mal auseinander setzen...
    Zitat Zitat von LeVentDeLest Beitrag anzeigen
    Fakt ist, der Titel des Berichtes ist in keiner weise falsch! Ein Schiffsführer, auch mit zehn sonstigen Patenten, der eine strecke befahrt für Dessen er keine Paten oder Streckzeugnisse besitzt, ist aus juristische Sicht "OHNE PATEN UNTERWEGS"
    Was die "Rechnung" betrifft, das war nur ein allgemeines Beispiel, ich hätte bspw. auch Auftragsbestätigung, Dienstleistungsbericht oder ein sonstiges Nachweis schreiben können. Auf jeden Fall war es, in Abwesenheit jeglicher Beweis, für die Beamten ein leichtes Spiel den Vorwurf "OHNE PATEN" zu erstellen!
    Hallo LeVentDeLest

    Der ist einem Grosse unterschied ob da kein Patent an Bord ist ode nicht der richtige Patent für der betreffende Strecke.
    Das kann du Lotse Klaus fragen, die viel mal als Hilfsschiffsführer tätig ist auf Schiffen.
    Wenn der kein Patentinhaber an bord ist, dann ist er verantwortlich als Schiffsführer, mit alle Gefolgen von dien, ist zum beispiel etwas von der Zertifikaten nicht in Ordnung ist er verantwortlich. Ist da ein Patentinhaber an Bord, dann ist er nur verantwortlich für der Strecken und sein Fahren. Diese Regelung war das gösse unterschied wenn das Niederlands Vaarbeweis, Belgisch Stuurbefret oder das Elbe- und Donau-patent noch nicht anerkannt war auf der Rhein, dann war er selbstverständlich der Schiffsführer. De Meiste schiffen haben jetzt doch einem Patentinhaber an Bord und ist sein Verantwortung anders.

    Das was betrefft dein immer wieder wunderen über, wie plötzlich so viele Solidarität in der Schifffahrt auftaucht, wen mal über Fehlern von Kollegen berichtet wird. Ist nicht das punkt, Fact ist das immer der Journalisten nur Negative ohne Kenntnis oder recherchieren, gerne Sensationell am liebste mit Größe Spektakulären Obertitel über de Schiffsfahrt Schreiben.

    Was betrifft, ich bin nicht nur einem Schiffsführer bin die von A nach B fahrt, Undanks meine doch Grösse Kenntnissen von diverse Strecke, habe Rhein-patent von Basel bis Offenes Meer, Fast das ganze Donau-patent, Elbe Patent, von Tschechien bis de Nordsee, Oder Patent von Eisenhüttenstadt bis Ostsee. ADN Zertifikat, Funk und Radar-patent selbsversprechend und Bescheinung Sachkundiger für Fahrgastschifffahrt. Um diverse Dokumenten zu bekommen musst man heden tagen sich doch auch mit der Gesetzen aus setzten.

    mfg Reinier

    Zitat Zitat von LeVentDeLest Beitrag anzeigen
    Der Der nichts weiss, soll schweigen. Sein Unwissen soll er nicht verbreiten und die Wissende soll er nicht beleidigen!
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  8. #8

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    So siehts aus Reinier, du hast recht. Das Problem ist die Presse, die alles ins falsche Licht stellt. Will auch das fahren ohen gültiges Patent nicht anprangern, sicherlich nicht in Ordnung aber wer macht keine Fehler, Punkt. Es waren zwei Schiffsführer die belangt wurden weil es zwei Schiffe waren und Tags zuvor ohne A1 Patent unterwegs waren und das wurde zur Strafe ausgesetzt.


    Zitat Zitat von LeVentDeLest Beitrag anzeigen
    Der Der nichts weiss, soll schweigen. Sein Unwissen soll er nicht verbreiten und die Wissende soll er nicht beleidigen! Der ist gut!!!!!!
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  9. #9

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    Hallo Cabincruiser,

    Wow! Jetzt bin ich platt!

    Aber Ich habe niemals gesagt das ich da war oder ich etwas wusste in diesem Fall! Ich habe lediglich nur dargestellt wie ich Persönlich diesen Bericht interpretiere. Und ich bleibe bei meiner Meinung dass der Bericht richtig betitelt war...

    Du schreibst << Will auch das fahren ohne gültiges Patent nicht anprangern, sicherlich nicht in Ordnung aber wer macht keine Fehler, Punkt.>>. Ich dagegen verurteile es auf äußerste. Ohne das Thema vertiefen zu wollen, ist es nach meine Meinung, unlauter Wettbewerb geschweige dessen was auf den denjenigen zukommen würde im Fall eine Havarie mit Personen Schade...

    Eine Frage muss du dir noch gefallen lassen, Angesicht den Havarien die allein in den vergangenen zwei Monate vorgekommen sind, haben sich da nicht die Kabinenschiffskapitäne allein in ein schlechtes licht gestellt und dabei den Redaktionsesselpfurzern die Gelegenheit gegeben zum Schreiben?

    Und Reinier, du sprengst ein wenig den Rahmen der Diskussion. Wen ich irgendwie hin Fahren muss wo ich noch nie war, bin ich gut beraten wen ich mal bei den Behörde nachfrage ob mein Paten Gültig ist oder ich Lotse brauche. Bei Rhein und Donau ist es ja einfach, hast du oder hast du nicht. Bei andere Fahrgebiete, insbesondere mit Seeschiffahrtwasserstrassen ist es schon Schwieriger!

    M.f.G.
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  10. #10
    Avatar von Reinier D
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    Deutschland Schiffsführer ohne Patent unterwegs

    Hallo LeVentDeLest

    Mit de andere Patenten, ist genau so einfach, habe ich oder nicht. Man musst nur wissen war sein Patent gültig ist. Dar brauche ich der Behörden nicht zu fragen. Lotse Plicht gibt es in Deutschland nicht, mit ein Binnenschiff, so lang das es kein Tankschiff ist. Ich brauche nur ein Schiffsführer mit der gültige Patent für der Betreffende Strecke an bord zu haben. Wie du schön geschrieben hat, Schiffsführer ist mehr als von A nach B fahren. Mit ein Rhein-Patent konnte man normal überall fahren, man musst nur wissen war ich noch extra strecke Kenntnissen haben musst, die musst ich dann nachweisen mit einem Strecken-Zeugnis. Es gibt in Deutschland nur einige Strecken war man Strecke Kenntnis notwendig hat. De Bodensee, Der Rhein zwischen Iffersheim und der Niederländische Grenze, Die Oder, Der Elbe, Die Weser oberhalb Minden, Der Donau von Straubing unterwasser bis Vilshofen und Der Untere Havel zwischen Plaue und Havelberg. Weiter auf alle Zone 2 Strecke brauche ich Seewasserstraße Kenntnissen. Ich glaube das ich se so ungefähr wohl habe, oder weiß du noch einige strecke mehr, die mit das Europäische Wasserstraße netz verbunden ist, die ich vergessen habe???

    mfg Reinier
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