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Thema: Unterschied zwischen Wasserschutz- und Schifffahrtspolizei?

  1. #1
    Avatar von admiral gysel
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    Standard Unterschied zwischen Wasserschutz- und Schifffahrtspolizei?

    Hallo in die Runde,
    kann mir bitte jemand den Unterschied zwischen der Wasserschutzpolizei und der Schifffahrtspolizei erklären.
    Ich sehe des öfteren bei uns Schiffe vorbeifahren, die wie ein WSP-Boot aussehen, wo aber an der Seite groß 'Schifffahrtspolizei' draufsteht und am Bug auch nicht -wie bei der Wasserschutzpolzei- z.B. WSP20 lackiert ist.
    Bei der Schiffahrtspolizei ist auch immer nur 1 Person -also der Schiffsführer- an Bord.
    Vielen Dank.
    LG Frank

  2. #2
    Avatar von Robert67
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    Schiffahrts und Strompolizei ist WSV Sache.
    Aufstellung von Regeln, Genehmigungen usw.
    Wasserschutzpolizei ist quasi der ausführende Arm der WSV.
    Schleusenpersonal z.B. hat Strom und Schiffahrtspolizeiliche Aufgaben und Befugnis
    Gruss
    Robert

  3. #3

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    Hallo,

    WSV ist Bundessache, WSP ist Ländersache in der BRD. In welchem geografischen Bereich wirkt die Schifffahrts- und / oder Strompolizei? Wem sind sie unterstellt? Darf ich um eine Aufklärung bitten. Nicht vergessen, auch Österreich einbeziehen, Danke.

    Gruß, Handhaspel.

  4. #4
    Avatar von Mittelpoller
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    Hallo, auch in Berlin sieht man die Schifffahrtspolizei und die Wasserschutzpolizei, welche Aufgaben hat die Schifffahrtspolizei ?? Gruß Mittelpoller

  5. #5

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    Hallo zusammen,

    gemäß Grundgesetz ist die Strom- und Schifffahrtspolizei Bundesangelegenheit. Diese Aufgaben werden von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ausgeübt. Z.B. im Rahmen der Havarieabwicklung, Wahrschaudienste, Schifffahrtszeichen setzen, Erteilung von Genehmigungen usw. werden die Aufgaben von der WSV wahrgenommen.
    Da die Landesbehörden über den besseren Polizeiapparat verfügen, wurde eine Bund-Länder-Vereinbarung geschlossen. Ich glaube, das war irgendwann Anfang der 50er. Gemäß diesem Abkommen erledigt die Wasserschutzpolizei auch schifffahrtpolizeiliche Aufgaben im Auftrag des Bundes (z.B. Schiffskontrollen, Unterstützung bei Havarien, usw.) neben ihren normalen Polizeiaufgaben auf Landesebene (z.B. Strafverfolgung im Auftrag der Staatsanwaltschaft).
    Somit hat die WSV im Rahmen der Schifffahrtspolizei die gleichen Befugnisse wie die WSP und sogar noch einige Befugnisse mehr, die die WSP nicht hat. Wenn ihr also Schiffe mit der Aufschrift Schifffahrtspolizei seht, handelt es sich höchstwahrscheinlich um WSV-Schiffe.
    War das einigermaßen verständlich? Ansonsten schreibt, was noch unklar ist.
    Die Situation in Österreich kenne ich leider nicht.

    VG, Martin

  6. #6

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    Hallo,
    zuerst zum Begriff "Polizei". Der Begriff ist gleichbedeutend mit dem Begriff Gefahrenabwehr. Es gibt z.B. auch die Begriffe Baupolizei, Bahnpolizei, Ortspolizei, Feuerpolizei etc.
    "Polizeibehörde" = Behörde der Gefahrenabwehr, welche i.d.R. mit besonderen Eingriffsbefugnissen nach gesetzlicher Ermächtigung ausgestattet ist.

    "Strompolizei" = Gefahrenabwehr zur Erhaltung der für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Wasserstraßen, z.B. Peilungen, Hindernisbergung zur Einhaltung der Solltiefe etc.

    "Schifffahrtspolizei" = Verhütung und Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die von der Schifffahrt selbst ausgehen, z.B. Verkehrslenkende Massnahmen, Schiffskontrollen etc.

    In Deutschland, ist wie schon beschrieben wurde, der Bund für die Bundeswasserstraßen zuständig und ermächtigt. Die Aufgaben nach dem Bundeswasserstraßengesetz und dem Binnenschifffahrtsaufgabengesetz sind der Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt mit ihren nachgeordneten Behörden übertragen.
    Die Wasserschutzpolizeien der Länder (außer Thüringen) handeln also als "Schifffahrtspolizei" im Auftrag der WSV, nach der schon genannten Vereinbarung als Vollzugsorgan.
    Die WSV bleibt aber zuständig und ein bestimmter Personenkreis (Stromaufsichtsbeamte und i.d.R. deren Vertreter, Schleusenbeamte und Bedienstete mit gleichen Aufgaben, Schiffsführer bundeseigener Fahrzeuge etc.) hat auch weiterhin besondere Eingriffsrechte.

    Die Beschriftung der Fahrzeuge der WSV ist leider oft irreführend und darin begründet, dass man sich zwischen den ehemaligen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen nie über eine einheitliche Kenntlichmachung einigen konnte. Die Fahrzeuge sind eigentlich immer Fahrzeuge der "Strom- und Schifffahrtspolizeihörde". Ob sie gerade als "Strom-" oder als "Schifffahrtspolizei" unterwegs sind, ergibt sich aus der just in dem Augenblick wahrnehmenden Tätigkeit.

    In Österreich sind die rechtlichen Gegebenheiten meines Wissens in etwa vergleichbar. Hier wurde nur vor einigen Jahren die "Schifffahrtspolizei" in "Schifffahrtsaufsicht" umbenannt, um die Wasserstraßenverwaltung optisch von der Vollzugspolizei (Strom- und Seepolizei) zu unterscheiden.

    Bis dann

    Dominic

  7. #7

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    Hallo,

    ich habe es kommen sehen, dieses Thema ist nicht mit "drei Worten" zu beantworten. Bezeichnend für (unnötige?) Irritationen die klare Darstellung im vorletzten Block von Dominic´s #6.
    Nicht unbedingt tiefer grabend, aber, wie läuft es da mit der "Aufsicht" im Landverkehr? Auch hier geht es um Verkehrsweg, Fahrzeuge und Regeln.

    Für spannende Unterhaltung zu Rentnertreffs habe ich betreffende Ausdrucke gefertigt. Zunächst meinen besonderen Dank allen für die Möglichkeit, hier einen Einblick geöffnet bekommen zu haben. Erweiterungen würden mich nicht überraschen.

    Gruß, Handhaspel.

  8. #8

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    Hallo,
    an Land wird es "noch" komplizierter, was an den örtlichen Zuständigkeiten bei der Fülle unser Landverkehrswege liegt (Privatwege, Kommunal-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen/-autobahnen. Hier sind je nach Rechtsgrundlage (entweder nach Bundes-, häufiger aber nach Landesrecht z.B. das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), die Straßenverkehrs- (teilweise bei den Landratsämtern oder Kreisverwaltungen gelagert) und Ordnungsämter (bei der Stadt/Gemeinde, je nach Bundesland auch Orts-/Stadtpolizei, Polizeibehörde, Kommunaler Ordnungsdienst etc. genannt), die Straßen-/Autobahnmeistereien (Landschaftsverbände, "Straßen NRW", Straßenbauamt) in unterschiedlicher Ausprägung als Wege- und Verkehrspolizei für den ruhenden und/oder fließenden Verkehr und an Land tätig.

    Dies im Einzelnen zu beschreiben wäre allerdings müssig, da wie schon gesagt, die Gesetzgebung und damit die einzelnen Zuständigkeiten und Ermächtigungen sehr vom jeweiligen Bundesland abhängen.
    Übereinstimmend ist aber in den Bundesländern der verkehrspolizeiliche Vollzug im fließenden Verkehr an Land überwiegend an die jeweiligen Landespolizei übertragen. Die Gefahrenabwehr und Erhalt des Zustandes des Verkehrsweg liegt i.d.R. beim Straßenbaulastträger.

    Bis dann

    Dominic

  9. #9
    Avatar von admiral gysel
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    Erstmal vielen Dank für die Antworten. Klar gibt es das WSV und die Polizei, die unterschiedliche Aufgabenbereiche haben. Mich hat nur gewundert, dass bei beiden das Wort 'Polizei' inbegriffen und genauso lackiert ist. Von weitem kann man die nur an der Kennung auseinanderhalten. Der Fuhrpark der WSV ist ja auch anders lackiert. Ich wollte eigentlich nur wissen, welche Aufgaben (in Berlin oder bundesweit) die Schifffahrtspolzei übernimmt, was die WSP nicht macht - und umgekehrt.
    Ich habe den Eindruck, dass sich die erstgenannten nicht um ein Fehlverhalten der Sportler kümmert, die sind schamlos an dem vorbeigegast, es ist ja auch nur 1 Person an Bord - also kümmert sich die Schifffahrtspolizei ausschließlich um die Berufler (Kontrollen etc.) oder gucken die nur ob die Ufer noch vorhanden sind?
    LG Frank

  10. #10

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    Hallo Frank,

    wie oben schon beschrieben, haben WSP und WSV hinsichtlich Schifffahrtspolizei die gleichen Befugnisse. Auch in Bezug auf Berufs- und Sportschifffahrt. Natürlich kümmert sich die WSP im Tagesgeschäft in erster Linie um die Schifffahrtspolizei,während sich die WSV in erster Linie um die Instandhaltung der Wasserstraße und der Ufer kümmert. Das Fahrzeug, das du gesehen hast hat entweder eine Streckenkontrollfahrt gemacht oder vielleicht die Sohle gepeilt. Wenn ein Sportboot unangemessen an dem vorbeifährt hat er aber auch wenig Möglichkeiten einzugreifen. WSA-Schiffe sind dafür ja gar nicht ausgelegt. Und wenn er wirklich allein an Bord war hat er ja auch aus rein praktischen Gründen keine Möglichkeit einzugreifen. Anlegen, fest machen, rüber gehen und kontrollieren - geht alleine nicht. Aus dem Grund sind WSP-Boote auch meistens mit drei Personen unterwegs.

    VG, Martin

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