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Thema: Unterschied zwischen Wasserschutz- und Schifffahrtspolizei?

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  1. #1
    Avatar von admiral gysel
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    Standard Unterschied zwischen Wasserschutz- und Schifffahrtspolizei?

    Hallo in die Runde,
    kann mir bitte jemand den Unterschied zwischen der Wasserschutzpolizei und der Schifffahrtspolizei erklären.
    Ich sehe des öfteren bei uns Schiffe vorbeifahren, die wie ein WSP-Boot aussehen, wo aber an der Seite groß 'Schifffahrtspolizei' draufsteht und am Bug auch nicht -wie bei der Wasserschutzpolzei- z.B. WSP20 lackiert ist.
    Bei der Schiffahrtspolizei ist auch immer nur 1 Person -also der Schiffsführer- an Bord.
    Vielen Dank.
    LG Frank

  2. #2
    Avatar von Robert67
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    Schiffahrts und Strompolizei ist WSV Sache.
    Aufstellung von Regeln, Genehmigungen usw.
    Wasserschutzpolizei ist quasi der ausführende Arm der WSV.
    Schleusenpersonal z.B. hat Strom und Schiffahrtspolizeiliche Aufgaben und Befugnis
    Gruss
    Robert

  3. #3

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    Hallo,

    WSV ist Bundessache, WSP ist Ländersache in der BRD. In welchem geografischen Bereich wirkt die Schifffahrts- und / oder Strompolizei? Wem sind sie unterstellt? Darf ich um eine Aufklärung bitten. Nicht vergessen, auch Österreich einbeziehen, Danke.

    Gruß, Handhaspel.

  4. #4
    Avatar von Mittelpoller
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    Hallo, auch in Berlin sieht man die Schifffahrtspolizei und die Wasserschutzpolizei, welche Aufgaben hat die Schifffahrtspolizei ?? Gruß Mittelpoller

  5. #5

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    Hallo zusammen,

    gemäß Grundgesetz ist die Strom- und Schifffahrtspolizei Bundesangelegenheit. Diese Aufgaben werden von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ausgeübt. Z.B. im Rahmen der Havarieabwicklung, Wahrschaudienste, Schifffahrtszeichen setzen, Erteilung von Genehmigungen usw. werden die Aufgaben von der WSV wahrgenommen.
    Da die Landesbehörden über den besseren Polizeiapparat verfügen, wurde eine Bund-Länder-Vereinbarung geschlossen. Ich glaube, das war irgendwann Anfang der 50er. Gemäß diesem Abkommen erledigt die Wasserschutzpolizei auch schifffahrtpolizeiliche Aufgaben im Auftrag des Bundes (z.B. Schiffskontrollen, Unterstützung bei Havarien, usw.) neben ihren normalen Polizeiaufgaben auf Landesebene (z.B. Strafverfolgung im Auftrag der Staatsanwaltschaft).
    Somit hat die WSV im Rahmen der Schifffahrtspolizei die gleichen Befugnisse wie die WSP und sogar noch einige Befugnisse mehr, die die WSP nicht hat. Wenn ihr also Schiffe mit der Aufschrift Schifffahrtspolizei seht, handelt es sich höchstwahrscheinlich um WSV-Schiffe.
    War das einigermaßen verständlich? Ansonsten schreibt, was noch unklar ist.
    Die Situation in Österreich kenne ich leider nicht.

    VG, Martin

  6. #6

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    Hallo,
    zuerst zum Begriff "Polizei". Der Begriff ist gleichbedeutend mit dem Begriff Gefahrenabwehr. Es gibt z.B. auch die Begriffe Baupolizei, Bahnpolizei, Ortspolizei, Feuerpolizei etc.
    "Polizeibehörde" = Behörde der Gefahrenabwehr, welche i.d.R. mit besonderen Eingriffsbefugnissen nach gesetzlicher Ermächtigung ausgestattet ist.

    "Strompolizei" = Gefahrenabwehr zur Erhaltung der für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Wasserstraßen, z.B. Peilungen, Hindernisbergung zur Einhaltung der Solltiefe etc.

    "Schifffahrtspolizei" = Verhütung und Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die von der Schifffahrt selbst ausgehen, z.B. Verkehrslenkende Massnahmen, Schiffskontrollen etc.

    In Deutschland, ist wie schon beschrieben wurde, der Bund für die Bundeswasserstraßen zuständig und ermächtigt. Die Aufgaben nach dem Bundeswasserstraßengesetz und dem Binnenschifffahrtsaufgabengesetz sind der Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt mit ihren nachgeordneten Behörden übertragen.
    Die Wasserschutzpolizeien der Länder (außer Thüringen) handeln also als "Schifffahrtspolizei" im Auftrag der WSV, nach der schon genannten Vereinbarung als Vollzugsorgan.
    Die WSV bleibt aber zuständig und ein bestimmter Personenkreis (Stromaufsichtsbeamte und i.d.R. deren Vertreter, Schleusenbeamte und Bedienstete mit gleichen Aufgaben, Schiffsführer bundeseigener Fahrzeuge etc.) hat auch weiterhin besondere Eingriffsrechte.

    Die Beschriftung der Fahrzeuge der WSV ist leider oft irreführend und darin begründet, dass man sich zwischen den ehemaligen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen nie über eine einheitliche Kenntlichmachung einigen konnte. Die Fahrzeuge sind eigentlich immer Fahrzeuge der "Strom- und Schifffahrtspolizeihörde". Ob sie gerade als "Strom-" oder als "Schifffahrtspolizei" unterwegs sind, ergibt sich aus der just in dem Augenblick wahrnehmenden Tätigkeit.

    In Österreich sind die rechtlichen Gegebenheiten meines Wissens in etwa vergleichbar. Hier wurde nur vor einigen Jahren die "Schifffahrtspolizei" in "Schifffahrtsaufsicht" umbenannt, um die Wasserstraßenverwaltung optisch von der Vollzugspolizei (Strom- und Seepolizei) zu unterscheiden.

    Bis dann

    Dominic

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