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Thema: AED Pflicht

  1. #1

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    Standard AED Pflicht

    Moin Kollegen, ich hab eine Frage an euch. Ist es mittlerweile Pflicht auf Fahrgastschiffen einen AED ( Defibrillator) zu führen?

    Grüße aus dem Norden

  2. #2

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    Hallo,
    hier hätte ich was dazu gefunden.
    Oder in der Es-Trin Seite 138 Abs. 10.

    Ich würde sagen, ohne jetzt nach möglichen Übergangsbestimmungen gesucht zu haben: JA !

    Nachdem ich selbst mitbekommen habe, dass in den letzten 15 Jahren min. zwei Binnenschiffer auf ihren Fahrzeugen mit Herz-/Kreislaufproblematik verstorben sind, wäre ich sogar dafür, dass auf allen Binnenschiffen und an allen Schleusen- und Hafenanlagen AED´s vorgehalten werden sollten.
    Im Vergleich zu der übrigen Ausrüstung, sind die Teile nicht wirklich teuer und der Zeitfaktor arbeitet gerade auf Schiffen, wegen der Problematik des Anbordkommens für die Rettungsdienste und Abbergen der Patienten, gegen die Besatzungen. Da sollte eigentlich jede Möglichkeit der Erhöhung der Überlebenschance genutzt werden.

    Bis dann

    Dominic
    Geändert von Dominic (29.01.2020 um 11:54 Uhr)

  3. #3

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    Hallo Dominic. Ich danke dir für deine Antwort. Du hast mir sehr geholfen.

  4. #4

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    Hallo Zusammen,

    auf unseren Schiffen haben wir schon seit etwa 5 Jahren Welche und noch einen im Kassenhaus. Wie schon geschrieben, es steht in ES-TRIN 2019 Artikel 19.08 Sicherheitseinrichtung und -ausrüstung / Absatz 10.

    Übergangsbestimmungen besagen "N.E.U., spätestens bei Erneuerung des Binnenschiffszeugnisses."

    Wenn also das Schiffattest, sorry "Binnenschiffszeugniss" gerade erst im letzten Jahr erneuert wurde, kann man noch gut 4 Jahre ohne AED fahren.

    Gruß Thomas

    P.S. Bei Anwendung auf Stahldeck bitte unbedingt etwas unterlegen, wenn ein Schock ausgelöst werden soll. Sonst fallen die Ersthelfer eventuell mit um. Das Bordpersonal auch bitte für die Geräte schulen.

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