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Thema: Aktuelles von der Fähre Mühlheim am Main

  1. #21

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    Zitat Zitat von faehrenfan Beitrag anzeigen
    P.S. Padler: Ich hatte mich an den 240.000 Euro Finanzierungkosten gestört und sie als Kaufpreis gewertet ...
    Moin Fährenfan,
    alles klar kein Problem.


    Was ich allerdings bei der Besatzung/Personalkosten noch nicht richtig berücksichtigt habe, ist die Betriebszeit der Fähre.

    Da ich ja aus der Frachtschifffahrt die Betriebsformen A1/A2/B nach RheinSchPersV bzw. A/B/C/D nach BinSchUO kenne,
    hatte ich mich daran orientiert. und 14h/16h als einfache Besatzung angenommen.
    Im Abschnitt der Wagenfähren der BinSchUO und wenn man von Stufe 1 ausgeht bei Einmannbetrieb,
    also ein Fährführer wie lange dürfte der die Fähre betreiben?
    Dazu hatte ich noch nichts gefunden


    VG Padler
    Es scheint so als ob die besten Schiffer an Land stehen und Fotos machen! Pro Null Promille in der Binnenschifffahrt für die gesamte Besatzung! und Contra Schleusenstreik!

  2. #22
    Avatar von kaeptn-tom
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    Hallo zusammen!
    Gestern abend meldete die FR: Vorschlag von der Bürgerinitiative - Eigenes Fährpersonal ausbilden.
    https://www.fr.de/rhein-main/kreis-o...-13517912.html

    MfG Thomas
    Man muss die Schuld auch mal bei ANDEREN suchen!

  3. #23
    Avatar von Dampfmaschinist
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    na dann...gründe man einen Verein und alle machen es ehrenamtlich ...kostet nix und jeder darf mal am Rad drehen....

  4. #24

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    Eigenes Fährpersonal ausbilden. ???

    Irgendwie habe ich im Kopf, daß der Fährführerschein ab 2021 nicht mehr erworben werden kann.
    Dann muß mindestens das B-Patent erworben werden, mit allem Drum und Dran.Oder liege ich da falsch.

    Gruss
    Werner
    NEC ASPERA TERRENT

    (Die Widrigkeiten nicht fürchten,)

  5. #25
    Avatar von faehrenfan
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    Moin Chris,

    aus den Ausschreibungsunterlagen:

    Länge über Alles: 25,45 m,
    Länge Schiffskörper: 16,55 m,
    Breite über Alles: 7,80 m,
    Breite: 5,15 m,
    Ladefläche: 67 qm
    Seitenhöhe: 0,95 m,
    Größter Tiefgang: 0,75 m,
    Anzahl wasserdichter Querschotte: 5
    Tragfähigkeit: 14 t,
    zulässiges Gesamtgewicht eines Fahrzeugs: 2 t
    zulässiges Gesamtgewicht des schwersten Landfahrzeugs: 14 t
    zulässige Einzel-/Doppelachslast: 5,5 t/5,5 t,
    Freibord: 20 cm,
    Anzahl Motoren zum Hauptschiffsantrieb: 1
    Total Hauptantriebsleitung: 46 kW
    Anzahl Hauptpropeller: 2
    Motoren zum Schiffsbetrieb: 1 Schottel-Ruderpropeller (Hersteller Mercedes),
    Leistung (kw) 50,
    Anzahl Fahrgäste: 30

    Dazu die Definition aus der BinSchUO:
    "Das zulässige Gesamtgewicht eines Landfahrzeugs" das Gewicht eines Landfahrzeugs einschließlich seiner Ladung in Tonnen, das in beliebiger Anzahl bis zum Erreichen der Tragfähigkeit auf der verfügbaren Ladefläche des Fährdecks in beliebiger Anordnung aufgestellt werden kann;

    Bedeutet also:
    Pro Überfahrt kann ich maximal 6 PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von je 2 Tonnen mitnehmen (6 x 2 t = 12 t).
    Befindet sich darunter z.B ein Sprinter (3,5 t) oder ein Geländewagen (2,5 t ), reduziert sich die Transportkapazität entsprechend, also statt 6 PKW, nur noch 5 oder 4 oder noch weniger ....
    Ein 14 Tonner LKW muss Beispielsweise mittig aufgestellt werden. Desweiteren ist auf eine gleichmäßige Beladung zu achten.
    Das Einsinken der Fährklappen ins Wasser während der Überfahrt, ist verboten.
    Mehr Details (Stabilitätsberechnungen, Übersetzzahlen etc.) finden sich im Anhang der Ausschreibungsunterlagen ...


    @Padler:
    Kann ich Dir auch nicht genau sagen, da Fähren keine klassische Betriebsform (wie A oder B Fahrt) haben.
    Die Arbeitszeit richtet sich nach der Betriebszeit der Fähre und die wird vorab bei der Behörde gemeldet und genehmigt.
    Ich nehme an, das für uns auch die Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung (BinSchArbZV) gültig ist.

    Bei uns auf der Fähre fahren wir ein 2 Schichtsystem: Frühschicht 6 Stunden, Spätschicht 10 Stunden (bei Weinfesten auch schon mal 12 Stunden).

    Die Stärke der Besatzung richtet sich nach SUK Vorgabe und der BinSchUO, die wiederum die Besatzungsstärke von der Größe, der Transportkapazität und der technischen Ausstattung der Fähre abhängig macht.
    (Einmann Fahrstand, automatische Festmachvorrichtung, Anzahl der Antriebe, Seil oder Kettengebundene Fähre, hydraulische Ankereinrichtungen, fernbedienbares Schrankensystem etc.)

    Für die "Martha" aus Dörnigheim ist ein Zweimann Fährbetrieb vorgeschrieben, bestehend aus einem Fährführer und einem Fährjungen (Kassierer), da unter anderem eine automatische Festmachvorrichtung für die Fähre am Ufer fehlt.

    Gruß Alex
    Geändert von faehrenfan (03.02.2020 um 20:22 Uhr)
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  6. #26

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    Hallo Alex,

    danke für die ausführliche Info, danach kann man ja doch auch schwerere Fahrzeuge befördern wobei das zulässige Gesamtgewicht für die Fähre dem tatsächlichen Gewicht eines Einzelfahrzeuges entsprechen dürfte.

    Gruß
    Chris

  7. #27
    Avatar von faehrenfan
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    Moin Chris,

    ja, wie ich schon schrieb: 6 PKW mit max. 2 t zulässigem Gesamtgewicht oder,
    wenn Du nicht bei jedem PKW das maximal zugelassene Gesamtgewicht kennst, eben nur 4 PKW pro Überfahrt !

    Das daraus resultierende Problem: Mit nur 4 PKW pro Überfahrt, die Übersetzzeiten bleiben ja ungefähr gleich, schaffst Du niemals die angepeilten Umsätze ...

    Gruß Alex
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  8. #28

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    Moin Alex,

    lasse das Wort "zulässig" weg, das trifft es eher. Ich denke eher 6 PKW mit maximal 2 Tonnen Gewicht je Fahrzeug. Da aber, wie Du schon richtig erwähntest, kaum jemand das Leergewicht und das Gewicht der aktuellen Zuladung kennt musst Du eine Reserve einplanen und entsprechend wie von Dir beschrieben nur vier, maximal fünf PKW laden. Ich bezweifle auch, dass sich so oder so rentable Umsätze erreichen lassen wenn man komplett betriebwirtschaftlich plant und sich als selbständiger Pächter ein festes monatliches Gehalt einplant. Viele solcher Betriebe werden ja als Familienbetriebe geführt und man nimmt als Eigentümer salopp gesagt schlichtweg das, was übrig bleibt. Rechnet man darauf basierend dann den Stundenlohn aus liegt man wahrscheinlich weit unter Mindestlohn zumal man ja Krankenkasse und auch rentenvorsorge selber betreiben muss.

    Gruß
    Chris

  9. #29
    Avatar von faehrenfan
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    Moin Chris,

    es geht nicht um Leergewicht und mögliche Zuladung, sondern tatsächlich um das maximal zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs !
    Es ist zwar genau so, wie Du schreibst, man weis ja schließlich nicht, was Fahrzeug und Ladung tatsächlich wiegen, aber deswegen zählt nun mal das zulässige Gesamtgewicht laut Fahrzeugschein.

    Ich höre bei uns auf der Fähre auch oft, gerade von osteuropäischen LKW Fahrern, "ich bin doch leer" und beim auffahren siehste genau, wie die Fähre runter geht; und genau deswegen, geht man vom maximal zulässigen Gesamtgewicht laut Fahrzeugschein aus. Ein 40 Tonner LKW, egal ob leer oder beladen, ist und bleibt dann ein 40 t.

    Bei den LKWs und Sprintern kann man das ja leicht mit ein bisschen Übung an den Typbezeichnungen ablesen:
    Ein D 208 Mercedes Kastenwagen hat 2,8 t, ein D 308 mindesten 3,5 t und ein D 508 sogar 5 t zulässiges Gesamtgewicht.
    Aber was ist mit einem Dodge RAM 1500 ? Hat der noch 2,8 t oder sogar 3,5 t?
    Was ist mit einem Mercedes Vito oder einem VW Bulli, die es mit 2,8 t / 3 t / 3,2 t und 3,5 t gibt ?

    Hier hilft nur der Blick in den Fahrzeugschein, wozu Du als Fährführer laut der Fährenbetriebsverordnung auch zu ermächtigt bist, aber seien wir auch realistisch, im morgendlichen Berufsverkehr hast Du dazu einfach keine Zeit. Und wir reden bei der Fähre "Martha" ja nicht über 2,8 t Grenze, wie bei uns, sondern sogar nur von 2 t, was die Sache extrem kompliziert macht. Mein kleiner Fabia Combi hat ja schon ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 1608 kg (1,6 t), ein Octavia Combi (1U, Bj 2007) sogar 1,8 t, vergleichbar mit Passat Combis ...

    Das schlimme daran ist: Hällst Du dich nicht an diese Auflagen, kann man Dir ganz schnell von Seiten des Kreises kündigen, weil Du dich nicht an die Sicherheitsvorschriften gehalten hast. Beispiel: 6x Geländewagen (Merzedes M Klasse, 2830 kg), ergeben nun mal zusammen rechnerisch 16,8 t, selbst wenn sie leer sind, und damit bist Du eben 2,8 Tonnen über der Zulassung der Fähre von maximal 14 t.
    Und das ist das fatale daran ...

    Gruß Alex
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  10. #30

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    Hallo Alex
    War das auch nicht der Grund dass die Fähre in Mariaposching damals gesunken ist: nur ein vollgepackter Sprinter eines Handwerksbetriebes und ein Bulldog/Trecker/Traktor (aber schwerer wie ein alter Lanz Bulldog).
    Und so war es passiert.
    mfG Jozef

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