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Thema: Verzollung einer Yacht von D nach CH / Ursprungserklärung

  1. #1
    Avatar von Rolf Gertsch
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    Standard Verzollung einer Yacht von D nach CH / Ursprungserklärung

    Guten Tag miteinander

    Ich habe folgende Frage:
    Ein Kollege (Schweizer) von mir erwägt eine Yacht für ca 100`000 Euro in Deutschland zu kaufen. Er will die Yacht in die Schweiz einführen.
    Hierzu benötigt man ein Zollformular Euro1, eine Handelsrechnung und eine Ursprungserklärung.

    Die Yacht wurde in Holland gebaut und wurde nach Deutschland verkauft wo sie seit 8 Jahren einem Deutschen gehörte.

    Wo liegt nun der Ursprung der Yacht? In Holland beim Erbauer? Oder beim jetzigen Besitzer in Deutschland?

    Die holländische Werft teilt auf Anfrage mit das sie solche Ursprungserklärungen nicht ausstellen würde.

    Mehrwertsteuertechnisch ist dies auch relavant. Bei der Einfuhr in die CH kann die MwSt von 20% zurück geholt werden. Die Ware wird dann in der CH neu versteuert zu 8%

    Was die CH Verzollung anbelangt ist eigentlich über eine Zollagentur alles geklärt. Aber die Frage der Ursprungserklärung bleibt offen.

    Wer weiss mehr?

    Vielen Dank und freundlicher Gruss vom Rolf

  2. #2

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    Hallo Rolf,

    normalerweise sollte der Zoll das wissen und steht für Auskünfte auch zur Verfügung, auch eine Zollagentur sollte dies eigentlich wissen.

    Gruß
    Chris

  3. #3

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    Ahoi Rolf, Ursprungserklärungen sollte der Erbauer erstellen, nicht ein Besitzer .
    Im Bootsbau klärt das eigentlich die CE Bestätigung die ja Boote haben sollten .
    Gruß kaos
    Eine alte Schifferweisheit besagt:
    Gott beschütze uns vor Sturm und Wind - und vor den Booten die gechartert sind !!!

  4. #4
    Avatar von Rolf Gertsch
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    Hallo slowman und kaos

    Mein Kollege hat Kontakt mit einer Zollagentur mit welcher ich viele Jahre gearbeitet habe.

    Auf CE Bestätigung kamen die aber wohl nicht, oder mein Kollege hat zuwenig genau gefragt.

    Jedenfalls ist der Tip sehr gut.

    Danke und lieber Gruss Rolf

  5. #5
    Avatar von admiral gysel
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    Hallo,
    CE Bestätigungen müssen mit jedem Boot erstellt werden, sonst bekommt man es gar nicht mehr zugelassen. Allerdings gilt das nur für Boote ab einem bestimmten Baujahr, weil es das Gesetz und die Bestätigungen vorher nicht gab. Nach meinem Wissen gibt es die CE-Bestätigungspflicht bestimmt seit 10 Jahren, aber wenn das Boot aus den 80-90zigern ist, hat er ein Problem.
    Grüße Frank

  6. #6
    Avatar von Rolf Gertsch
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    Hallo Frank

    Weisst du dann wie man statt dessen an eine Ursprungserklärung kommt? Es müsste doch verflixt noch mal möglich sein das die Werft den Ursprung des Bootes bei ihnen bestätigt. Es muss nach meinem ermessen doch einfach genügen wenn die Werft den Bau des Bootes bestätigt. Die haben ja in ihren Baunummern alles registriert.

    Lieber Gruss Rolf

  7. #7
    Avatar von schimi
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    Zitat Zitat von rolfgertsch Beitrag anzeigen
    Die holländische Werft teilt auf Anfrage mit das sie solche Ursprungserklärungen nicht ausstellen würde.

    Mehrwertsteuertechnisch ist dies auch relavant. Bei der Einfuhr in die CH kann die MwSt von 20% zurück geholt werden. Die Ware wird dann in der CH neu versteuert zu 8%
    Da das Schiff in Holland gebaut wurde, ist es eine sogenannte Unionsware.
    https://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen...lledDoc=297082

    Ich gehe mal davon aus, das der deutsche Besitzer des Schiffs eine Privatperson ist. Damit ist doch die (deutsche) Mehrwertsteuer nicht mehr erstattungsfähig.

  8. #8
    Avatar von admiral gysel
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    Hallo Rolf
    ich habe mal nachgelesen: Gebrauchte Boote und Yachten, die vor dem 16.6.98 gebaut wurden und bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, benötigen kein CE-Zeichen. Das CE-Zertifikat ist lediglich ein Dokument womit, der Hersteller erklärt das er sich an die Richtlinien zur Erstellung eines Produktes gehalten hat und welche Traglast das Fahrzeug hat, sie ist kein Sicherheitskennzeichen wie zb. das GS Zeichen.
    Schau mal auf diesen Link, da ist alles erklärt:
    http://www.bootstechnik.de/2013/07/26/ce-plakette/
    Viele Grüße Frank

  9. #9
    Avatar von Rolf Gertsch
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    Hallo Schimi

    Eigentlich ist es so das das Land in welchem die MwSt abgeführt wurde, diese Steuer beim verlassen des Landes der Ware diese an den Käufer rückerstattet. Weil eben die Ware das Land verlässt. Und das Land in welchem die Ware ankommt erhebt seine Steuer.

    Aber lassen wir uns überraschen was heraus kommt.

    Lieber Gruss

    Rolf

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