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Thema: Neue Regelungen

  1. #1
    Avatar von Dampfmaschinist
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    Standard Neue Regelungen

    So noch schnell alle qualifizieren...bevor wir überhaupt keinen Nachwuchs mehr haben.
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  2. #2

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    Hallo an Allle, denen die Schrift zu klein ist. Den Flyer gibt es auch hier.

    Aber was bedeutet für die, welche bereits ein Patent besitzen dieser Satz: "Die nach jetzigem Recht erteilten Patente (Rhein-patente, A- und B-Patente) und Schifferdienstbücher gelten bis maximal Januar 2032 weiter."

    Muss man dann ab 2032 das Patent neu machen

    Gruß Thomas
    Geändert von Elbianer (04.03.2020 um 22:25 Uhr)

  3. #3
    Avatar von Rheinlotse Klaus
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    Hallo Dampfmaschinist,

    du schreibst: ......bevor wir überhaupt keinen Nachwuchs mehr haben.

    Wo ist das Problem? Für diejenigen, die nach der Schule ihre Ausbildung zum Binnenschiffer beginnen, ändert sich garnichts. Wer als Quereinsteiger durch Fahrzeit und "learning by doing" Matrose werden will, kann seine Kenntisse, die er in der Zeit erworben hat, als Externer in einer Prüfung nachweisen. Für diejenigen, die Schiffsführer werden wollen, sollte eine praktische Prüfung doch auch kein Problem sein. Habe selbst jedenfalls einige Kandidaten kennengelernt, die jede Praxisprüfung bestanden hätten, im Gegensatz zur theoretischen. Im europäischen Ausland ist die Prüfung am Simulator längst Alltag. AUch in der BRD ist die Ausbildung am Simulator mittlerweile möglich. Das dengelt dann auch ganz ordentlich, wenn man einen Fehler macht, aber es geht wenigstens dabei nichts kaputt.
    Aber so bekommen wir wenigstens qualifiziertes Personal.


    @ Thomas: Das ist wirklich eine gute Frage. Bisher gab es immer einen "Bestandsschutz", d.h. was einmal durch eine Prüfung nachgewiesen wurde, hat dauerhaft Gültigkeit (Ausnahmen etvl. bei nachgewiesener mangelnder körperlicher oder geistiger Tauglichkeit). Aber das läßt sich klären.

    Mit freundlichem Gruß, Klaus
    Geändert von Rheinlotse Klaus (04.03.2020 um 22:49 Uhr)
    Wenn jeder denken würde: "Der andere könnte Recht haben", gäbe es weniger Streit auf der Erde.

  4. #4

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    Ich denke mal, es handelt sich um diese Verordnung. Aber zu dieser späten Stunde begreife ich solche Texte nicht mehr.

    Gruß Thomas

  5. #5

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    Hallo,

    selbst verständlich benötigt die Binnenschifffahrt qualifiziertes Personal, aber um Heranwachsende an diesen Beruf heranzuführen, sollte man sie zum Beispiel nicht mit den "Verordnungen", wie sie Thomas in #4 eingesetzt hat, kopfscheu machen. Selbstverständlich haben die Verordnungen ihren Sinn, sind aber nicht die Grundlagen, die ein möglicher Einsteiger benötigt, einen Überblick in den gewählten Beruf zu bekommen.

    Als Beispiel hier mein Einstieg in die Binnenschifffahrt. Als ausgesprochene Landratte begann ich als Schiffjunge mit Lehrvertrag meine Lehre auf einem Schleppboot. Hatte gleich zu Beginn einen erfahrenen Matrosen zur Seite, nach Versetzungen auf andere Schiffe weiterhin erfahrene Decksbesatzungen, also immer zwar im Schiffsbetrieb tätig, aber durch die Anlernvorgänge stetiges Anwachsen meiner Kenntnisse.

    Kommen wir zu heutigen Verhältnissen, so werden die geschilderten Vorgänge in den seltensten Fällen möglich sein, denn die mittlerweile vorgeschrieben Besatzungsstärken verhindern meist einen lehrenden Matrosen.

    Mein Vorschlag wäre, interessierten Nachwuchs, gleich welchem Alters, zunächst einer aktiven Theorieschulung im Schifferberufskolleg Rhein oder ähnlichen zertifizierten Instituten zuzuführen, wobei die Finanzierung natürlich geregelt werden müsste. Ich kann mir vorstellen, das dies ein geeigneter Weg wäre, Zugänge an Bord zu bekommen, die gleich zu Beginn eine für beide Seiten befriedigende Lösung darstellen würde.

    Mein Patent habe ich 1956 ausgestellt bekommen, nur auf Grund von Einträgen in Schifferdienstbüchern und bin Gott und meinen Lehrherren dankbar dafür, diesen Schein bis zur Rente havariefrei genutzt zu haben.

    Gruß,
    Handhaspel.
    Geändert von Handhaspel (05.03.2020 um 10:55 Uhr)

  6. #6
    Avatar von Dampfmaschinist
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    Hallo Rheinlotse,

    sehr viele gute hervorragende Binnenschiffer die ihr Fach verstehen haben sich über die Dienstbuchzeit vom Decksmann zum Steuermann qualifiziert und sehr viele die der deutschen Sprache nicht so bewandert sind. Und nun sollen sie eine Prüfung ablegen, das schreckt doch ab. Folge der Nachwuchs fällt über die Seiteneinsteiger aus.....

  7. #7

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    Hallo Sven,

    das es den ein oder anderen abschreckt mag sein. Aber mal ehrlich, wo sonst noch erhält man einen Abschluss nur durch Anwesenheit am Arbeitsplatz? Die erworbenen Kentnisse müssen doch irgendwie geprüft werden. Wenn ein Seiteneinsteiger ganztägig bei der Besatzung mitarbeitet und Interesse zeigt, kann er sich natürlich auch qualifizieren. Dann wird er aber auch eine Prüfung bestehen.
    Die praktische Prüfung für einen angehenden Schiffsführer war in der DDR und den anderen Ostblockstaaten selbstverständlich. Natürlich konnte man so etwas in den großen Staatsreedereien auch besser organisieren, als in der freien Marktwirtschaft.
    Beim Radarpatent ist eine praktische Prüfung doch schon immer oder zumindest seit vielen Jahren Pflicht. Wo liegt da die Logik, dass man das eigentliche Patent ohne praktische Prüfung erwerben kann, für das Radarpatent aber eine praktische Prüfung durchgeführt wird?

    Gruß Thomas

  8. #8

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    Zu meiner Frage aus #2:

    Artikel 38 Übergangsbestimmungen

    "(1) ...ausgestellte Schiffsführerpatente...Rheinschifferpatente, die vor dem 18. Januar 2022 ausgestellt wurden, bleiben noch höchstens 10 Jahre nach dem genannten Datum auf den Binnenwasserstraßen
    der Union gültig, auf denen sie vor Ablauf der Frist gültig waren.

    Vor dem 18. Januar 2032 stellt der Mitgliedstaat, der die in Unterabsatz 1 genannten Patente ausgestellt hat, Schiffsführern, die Inhaber solcher Patente gemäß ... sind, auf deren Antrag ein Unionsbefähigungszeugnis ... aus, vorausgesetzt,
    dass der Schiffsführer die in Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben a und c genannten hinreichenden Nachweise vorgelegt hat."

    a) Ist ein Nachweis über die Identität und

    c) gegebenfalls die medizinische Tauglichkeit.

    Also sollte der Umtausch der Patente kein Problem sein und ohne irgendeine Prüfung erfolgen. Da steht auch nichts von einer Fahrzeit oder einer Frist innerhalb der man eine Strecke befahren haben muss.
    Mein Elbe-Patent dürfte also nicht ungültig werden, auch wenn ich da jahrelang nicht fahre.

    Gruß Thomas
    Geändert von Elbianer (05.03.2020 um 22:50 Uhr)

  9. #9

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    Hallo
    Stell dir vor es ginge um den Führerschein für PKW, da würde Deutschland Kopf stehen: c wäre richtig! endlich mal medizinische Tauglichkeit, wie zB in NL seit über 30 (DREISSIG) Jahren schon Pflicht.
    Gruss Jozef

  10. #10
    Avatar von Reinier D
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    Europa Neue Regelungen.

    Hallo

    Man konnte auch sehn das man als Seite einsteiger was lehren musst um Matrose, Bootsmann und Steuermann, in der Dienstbuch zu bekommen.
    Und nicht nur als Barmann oder Kellner zu Arbeiten. Anderseits musst man doch mit andere können kommunizieren an Bord. Mann könnte doch auch der Wahl lassen in welche Sprache der Prüfung stat findet. Deutsch, Französisch, Niederländisch oder Englisch. Mann könnte es sehn als der weitere Schritt nach einem Europäische Patent oder Fahr beweiss.

    mfg Reinier
    Wer nichts weiss, musst alles Glauben.

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