......genauso wurde das gemacht, ohne vielen technischen Schnickschnack !Zitat:
einen Stock vorne am Kopfpoller auf Steuerhausdachhöhe
Gruß Ernst
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......genauso wurde das gemacht, ohne vielen technischen Schnickschnack !Zitat:
einen Stock vorne am Kopfpoller auf Steuerhausdachhöhe
Gruß Ernst
Hallo zusammen,
hier ein Bild von 1958. MS Frankonia aus Reistenhausen, mit abgebautem Steuerhaus, in der Schleuse Schweinfurt.
Gruß
Heidi
Hallo zusammen
Zusätzlich zum Umlegen beider Maste, Abbau des Steuerhauses, der Windhutzen usw. kam im Sommer 2010 auf der Reise auf französischen Kanälen auch an Bord vom WILLI ein Holzstock mit einer Höhe von 3.50 m über dem Wasserspiegel zum Einsatz. Trotz garantierten Durchfahrtshöhen von 3.50 brach der Stock bei einer besonders niedrigen Brücke. Dank eines Fixpunkts von 3.27 m reichte es problemlos.
Freundliche Grüsse
Peter
Moin moin,
beim WSA Duisburg Meiderich ist ein neuer Amtsleiter. Ich habe Ihn angerufen und auf die Mißstände aufmerksam gemacht.
Die Wasserstandsschwankungen werden immer "Vergessen".
Er hat Hilfe versprochen. Ich werde nicht locker lassen...
Radarman
Guten morgen...
Ich denke auch,das sich Hartnäckigkeit irgendwann bezahlt macht..-spätestens,wenn einer der hohen Herren Pluspunkte sammeln muß,weil er an anderer Stelle Bockmist gebaut hat könnte das ja noch was werden.
Von der Sache mit dem Stock bin allerdings nicht so überzeugt.Was nützt es mir,wenn der am Vorschiff der Stock durchgeht und ich mir hinten die Hütte abfahre,weil zb.so ne Schlafmütze von Matrose vergessen hat zusätzlich die Achterpiek oder sonstige Zusatztanks voll zu pumpen..?! - Hinzu kommen enorme Unterschiede je Füllmenge der Gasölbunker...bei uns sind das immerhin über 30 Tonnen,Trinkwasser noch nicht mal dazugerechnet.Und dann nur auf einen Stock verlassen? - Lieber nicht..Finde das mit der Beleuchtung,evtl. Peilmarkierungen und gesundem Menschenverstand eigentlich am sinnvollsten,da die meisten Unfälle mit abrasierten Steuerhäusern ja tatsächlich nachts stattfinden.
Gruß Tido
Ja aber das passiert ja auf der Strasse auch: Wieviele LKw bleiben an Bruecken haengen?? Und da gibts keine Wasserstandsschwankungen, volle oder leere Ballsasttanks, 10 t Diesel und Wasser mehr oder weniger. Fuer mich ist das einfach ne schlampige Arbeitsweise. Ich weiss noch gut, wie meine div. Kapitaene immer rundherum geschaut und gemessen haben wenns in den Kanal ging. Die wussten wie hoch ihr Schiff ist.
Moechte hier aber niemanden persoenlich angreifen. Ich wunder mich halt nur, das sowas heute noch passieren kann, zumal es zu meiner Zeit die absenkbaren Steuerhaeuser so gut wie ueberhaupt nicht gab.
Hi,
ich möchte in dieser Diskussion nur mal auf auf die Binnenschifffahrtstraßenordnung hinweisen. Im § 15.16 Nr.1 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen, wird für den WDK, RHK und DEK (vom Hafen Dortmund (km 1,44) bis Datteln (km 21,50) ) eine Durchfahrtshöhe von 4,50m bei Normalstau garantiert.
Siehe auch Nr. 3 "Die in Nummer 1 und 2 genannten Höhen können sich durch Wasserstandsschwankungen infolge wechselnder Wassereinspeisung, Schleusungswellen, Windstau und Hochwasser verringern."
In § 15.02 unter Nr. 1 gibt es dann auch noch die dazugehörenden Abladetiefen.
Gruß Norbert
...abfahre,weil zb.so ne Schlafmütze von Matrose vergessen hat zusätzlich die Achterpiek oder sonstige Zusatztanks voll zu pumpen.
Naja Tido, bei gutem Personal kann man sich eigentlich drauf verlassen. Und im Zweifelsfall sollte der Schiffsführer kontrollieren statt vertrauen.
Das Ballastwasser habe ich schon als Matrose ständig kontrolliert. Vor Jahren auf der damaligen Conbi Secunda, haben wir mal einen kleinen Riss im Tank gehabt und die Hütte im MLK höhe Bad Essen fast hängen lassen. das prägt für die restliche Fahrzeit:lool::lool:
Schöne Grüße
Jürgen:wink:
:idea: Wir mußten früher auch "schon" unser Steuerhaus abbauen :idea:
Auch bei :regen:
Ich gebe meinen Voreinsteller,
Norbert, Beitrag 37
Hugo 52, Beiträge 36 und 39
Ernst, Beitrag 31
recht.
Dazu nochmal von Norbert der zum Hinweis der Binnenschifffahrtsstraßenordnung.
Jeder verantwortliche Schiffsführer hat seine Durchfahrthöhe so einzustellen, das er eben gefahrlos durch die Brücken kommt.
Ob mit Ballast oder Ladung, oder Beides.
Jeder Schiffsführer muß auch wissen, wie hoch sein Schiff ist.
Der Leerfixpunkt steht doch im Attest. Das heißt: der höchste, nicht Abbaubare feststehende Punkt.
Ich selber habe 6 Jahre einen KV (2 x 80 m) im westdeutschen Kanalgebiet gefahren und weiß wo von ich spreche.
Navico 2
Gruß Manfred