Hallo Werner, so ist es richtig und sollte immer praktiziert werden.
Nur im Grunde sollten wir die Begegnungen selbst geregelt bekommen.
Gruß Ernst
Hallo Werner, so ist es richtig und sollte immer praktiziert werden.
Nur im Grunde sollten wir die Begegnungen selbst geregelt bekommen.
Gruß Ernst
Wer glaubt alles zu wissen ist dumm. © by E.Krobbach
Das mit Schwefelsäure beladene Tankmotorschiff „Waldhof“ der Reederei Lehnkering Rhein-Fracht, Mannheim, das am 13. Januar unterhalb der Loreley gekentert war, war „schlicht überladen“. So jedenfalls Gutachter, auf die sich der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Hund am Montag in Koblenz in einer diesbezüglichen Mitteilung bezieht. Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung sowie Gefährdung des Schiffsverkehrs gegen die Schiffsführer und deren Reederei würden fortgesetzt.
Demgegenüber will die Reederei laut Auskunft eines Firmensprechers gegenüber der Fachzeitschrift „Binnenschifffahrt“ Ende vergangener Woche dem Gericht eine Expertise vorgelegt haben, wonach wahrscheinlich ein zweites Schiff den Unfall verursacht haben soll.
Die Havarie der „Waldhof“ und ihre Folgen – wegen der durch sie notwendigen Sperrung des Rheins für 30 Tage lagen zeitweise bis zu 500 Schiffe fest – wird auch Gegenstand einer Expertendiskussion auf dem “2. Mainzer Forum Binnenschifffahrt” am 15. September im Mainzer Rheinhotel Hilton sein, welches die Fachzeitschrift „Binnenschifffahrt“ und der sie herausgebende Hamburger Schifffahrts-Verlag HANSA, ausrichtet. Daran teilnehmen wird u.a. der für die Abwicklung der Havarie und die Bergung des Schiffes seinerzeit verantwortliche Leiter des Wasser- und Schifffahrtsamtes Bingen, Martin Mauermann.
http://www.zeitschrift-binnenschifff...id=171&lang=de
Geändert von Stadt_Aschaffenburg (24.08.2011 um 19:58 Uhr) Grund: freigeschaltet
Hallo Werner ,
es gibt jedoch so manch eine/n weche die Paragraphen nicht zu deuten wissen.
Ich kenne so manche/n der sein Patent mit Hängen und würgen bestanden hat sich die vier Streifen auf die Schultern pappt und denkt jetzt ist er wer.
Aaaaaaaaber ein Pappdeckel mit der aufschrift Patent macht niemanden automatisch zum Schiffsführer.
Grüße aus der Reha der Ferd
Hi,
was gilt denn aber dann jetzt? Wenn die Wahrschaustation nicht besetzt ist, oder wenn die Wahrschauanlage außer Betrieb ist?
Ich dachte eigentlich immer, daß es die Anlage gibt, damit Begegnungen an Betteck und Kammereck vermieden werden?
Für was ist sie denn sonst gut?
LG
Micha
MeinlieberHerrgehneikommrausbleibdrin
Aber aber Micha,
was zu tun ist sagt dir die RSPVo.
lg ferd
Leider erseztt heutzutage das AIS auch den kanal 10,nur dumm wenn der entgegenkommende noch nicht über AIS verfügt
Die Wahrschau ist seit Jahren Tag und Nacht durchgängig in Betrieb, früher nur von Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenunteregang. Das akustische Signal bedeutet soweit ich weiß, daß die Talfahrt der Bergfahrt gewahrschaut wird.
Generell also KEIN Begegnungsverbot, es sei denn in der Revierzentrale ist keiner mehr, was nie der Fall ist außer bei Weltuntergang oder so.
Mit erfahrenen Schippern is das alles auch kein Thema, am Betteck begegneten sich schon das SB KN I mit zwei längsseits gekoppelte Baks und ein rausfahrender Gefo Verband, kein Ding.
Auch wenn beim KN I hinten an Deck paar Äste von den Bäumen am re. Ufer lagen.
Kommt grün weiß rot voraus in Sicht: Ruder mittschiffs, Augen dicht !
@ Baron
Der Hupton bedeutet nur das die Funkweiterleitung funktioniert-
Wenn es still bleibt *hört der St. Goarer den Oberweseler* nicht mehr.
Ansonsten geben ich @mamudu recht
""das dürfen die gar nicht....
warum auch, es ist doch alles eindeutig geregelt, wenn die Wahrschau nicht in Betrieb ist...""
Der kann ja auch mal auf dem Töpchen sitzen und schon ist sie nicht besetzt. oder
Gruß Werner
Hi,
dank Euch, Ihr habt mir wieder was beigebracht
Aber wenn wir mal ehrlich sind, bestätigt das doch noch umso mehr, daß Herr Trost Unsinn geredet hat...
LG
Micha
MeinlieberHerrgehneikommrausbleibdrin