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Thema: Neue Regelungen

Baum-Darstellung

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  1. #3
    Avatar von Rheinlotse Klaus
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    Hallo Dampfmaschinist,

    du schreibst: ......bevor wir überhaupt keinen Nachwuchs mehr haben.

    Wo ist das Problem? Für diejenigen, die nach der Schule ihre Ausbildung zum Binnenschiffer beginnen, ändert sich garnichts. Wer als Quereinsteiger durch Fahrzeit und "learning by doing" Matrose werden will, kann seine Kenntisse, die er in der Zeit erworben hat, als Externer in einer Prüfung nachweisen. Für diejenigen, die Schiffsführer werden wollen, sollte eine praktische Prüfung doch auch kein Problem sein. Habe selbst jedenfalls einige Kandidaten kennengelernt, die jede Praxisprüfung bestanden hätten, im Gegensatz zur theoretischen. Im europäischen Ausland ist die Prüfung am Simulator längst Alltag. AUch in der BRD ist die Ausbildung am Simulator mittlerweile möglich. Das dengelt dann auch ganz ordentlich, wenn man einen Fehler macht, aber es geht wenigstens dabei nichts kaputt.
    Aber so bekommen wir wenigstens qualifiziertes Personal.


    @ Thomas: Das ist wirklich eine gute Frage. Bisher gab es immer einen "Bestandsschutz", d.h. was einmal durch eine Prüfung nachgewiesen wurde, hat dauerhaft Gültigkeit (Ausnahmen etvl. bei nachgewiesener mangelnder körperlicher oder geistiger Tauglichkeit). Aber das läßt sich klären.

    Mit freundlichem Gruß, Klaus
    Geändert von Rheinlotse Klaus (04.03.2020 um 22:49 Uhr)
    Wenn jeder denken würde: "Der andere könnte Recht haben", gäbe es weniger Streit auf der Erde.

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