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Kleine Klarstellung
Die Prozente der Schwefelsäure 98%oder 96% oder wie auch immer sind für diese Thematik unintressant. Diese Prozentangaben beziehen sich allein auf das Konzentrat. Dass hat dadurch zwar eine Auswirkung auf die Dichte, je konzentrierter ,je schwerer (höhere Dichte) aber nicht direkt auf die Beladung.
Die Beladung der Tanks: Die Tanks dürfen max. mit 97% gefüllt werden, das ist nach ADN die maximale Befüllung um ein Produktaustritt bei Erwärmung des Poduktes zu vermeiden. Jeder Tank hat einen Überfüllarlarm der auf 97,5% eingestellt ist und bei erreichen automatisch die weitere Befüllung von Land abstellt. Dafür ist das Schiff extra mit einem Kabel (Überfüllsicherung) mit der Landanlage verbunden.
Jetzt sollte auch dem lezten klar sein, dass die Tanks nie ganz voll gemacht werden können.
Jedes Tankschiff hat zusätzlich zum Schiffattest ein Zulassungszeugnis. In diesem Zulassungszeugnis ist eingetragen welches die höchste zulässige Dichte ist. Zusätzlich gehört zum Zulassungszeugnis eine Stoffliste, Hier sind alle für das Schiff zulässige Produkte eingetragen mit der höchszulässige Füllmenge. Es gibt dabei Produkte wo die Tanks nur mit 95% gefüllt werden dürfen, anstelle von 97% und es gibt auch noch Stoffe die eine niedrigere Befüllung verlangen.
Die Tanks selbst sind meist vom Volumen her bedeuten größer, da ein großteil der Produkte zwichen 0,6 t/m³ und 0,9 t/m³ liegen.
Ich kenne zwar den Tankinhalt von dem TMS Waldhof nicht aber ich denke der dürfte so bei 2500m³ bei 100% liegen
Nur mal als Beispiel: unseren Tragfähigkeit ist 2241 to ,unsere zulässige Dichte ist 1,2 t/m³, unser Tankvolumen ist 2495m³ bei 100% und bei Bitumen ist die Max Beladung 95%, das entspricht 2370m³ als Höchstzulässige Menge an Volumen.
Man darf jetzt aber nicht einfach glauben das Schiff darf immer 2370 m³ Bitumen laden. Denn jetzt kommt es auf die Dichte und Temperatur von dem Produkt an. Kleines Beispiel wieder von uns; Dichte 1,012;Temp 170°c = 2154 to alles Ok, Dichte 1,040 und Temp. 140°c =2258 to, also überladen und nicht OK.
Soviel für die Leute die nie was mit einem Tankschiff zu tun hatten
Nun dachte ich eigendlich meine eingetragene Dichte in unserem Fall 1,2 t/m³ ist die Höchszulässige Dichte und Produkte mit höhere Dichten darf ich nicht befördern. Ich musste mich aber heute belehren lassen das ich die doch befördern darf und zwar bis zur eingetragenen zulässigen Dichte 2241 To und bei höheren Dichten dementsprechen weniger Tonnen. Da ich mich damit nie befassen musste, hoffe ich , das ich euch morgen die Berechnung dafür nachliefern kann.
Festzustellen ist aber das die Waldhof mit dieser Beladung nicht fahren durfte, da nun die Stabilität nicht mehr gegeben war und damit die Zulassung erloschen ist.
Hier steht natürlich in erster Linie der Schiffsführer in der Verantwortung.
Aber genauso der Ausrüster und der Beförderer, was wohl in Beiden die Reederei sein dürfte.
Und nochmal zum Gast User. Für das Kentern kommen immer noch die Verkettung der Umstände zusammen.
Möglicherweise wäre das Unglück mit einem Längsschott nicht passiert, aber mit einem Längschott hätte die Waldhof auch eine höhere zulässige Dichte eingetragen bekommen.
Und die Sicherheit davon abzuleiten das Bestimmungen übertreten werden können, kann ja auch nicht der Sinn sein.
Du kannst ja auch nicht auf der Autobahn wenn da 130 steht mit 200 fahren und wenn dann ein Unfall passiert weil du jemand drauffährst der Meinung sein, "sicherer wäre es mein Vordermann wäre auch 200 gefahren, dann wäre nichts passiert"
In diesem Sinne eine Gute Nacht vom Seebaer
Un
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