Hallo Rolf,
wo bitte steht die Vorschrift, dass ein Schiff durch die Bauwerft angemeldet und registriert werden muss? Ich könnte mir vorstellen, es läuft so ab. Die Überführung wird als so einen Art (General-)Probefahrt gesehen und erst wenn diese Erfolgreich war zahlt der Auftraggeber die Restsumme. Solange bleibt das Schiff Eigentum der Werft und deshalb lässt die Werft es registrieren.
Warum aber keine Deutsche ENI zum Heimatort Magdeburg? Eventuell hat das Schiff für die Überführung nur ein vorläufiges Schiffsattest oder ein Überführungs-Attest und für diese wird keine ENI erteilt:kopfkratz:

Welche Bedingungen sind überhaupt an die Auswahl des Heimatortes geknüpft? Muss da der Firmensitz sein? Mit dem Standort des Schiffsregisters hat es, zumindest in Deutschland, ja nichts zu tun.

Gruß Thomas