Hallo,
das sind ja tolle Neuigkeiten, die Walhof soll überladen gewesen sein. Ich habe da Zweifel, denn ich war 7 Jahre in der Berufsschiffahrt und 37 Jahre in einem Raffinerie Tanklager beschäftigt, bin 12 Jahre im Ruhestand und bitte um Nachsicht, wenn ich nicht auf dem neuesten Wissenstand bin.
Flüssigkeiten werden entweder über geeichte Meßuhren oder nach Außeneiche geladen. Die Schiffsbesatzung bestimmt die maximale Lademenge! Das Schiff wird nach Ladetonnen und nicht nach Volumen geeicht und bekommt eine "Eichschale", die den maximalen Tiefgang bestimmt.
Also wenn ich "mein Schiff, die MTS Fuhlsbüttel" mit nur 100 To überladen hätte, wäre sie wahrscheinlich "abgetaucht".
Ich komme hier zu der Ansicht, es wird weniger nach der Unfallursache, als nach der Schuldfrage geforscht. Die Dichte des Ladeproduktes ist doch nur für die Ermittlung der Tonnage/Frachtkosten relevant und das Volumen für die Ermittlung der Mineralsteuer.
Die Befüllungsgrenze con 95% oder 97,5% hat doch wirklich nur mit der Ausdehnung und der Überfüllung der Kammern zu tun. Natürlich gibt es Sonderbestimmungen für Säuren, aber die werden doch sicher in den Zulassung der Waldhof vermerkt sein und der Reederei bekannt sein.
Ich bleibe bei meiner Meinung (#2096), das die drei Komponenten 1. fehlende Mittelschotte, 2. falsche Beladung und 3. ungewöhnliche Ruderkraft in der "Rechtskurve" MTS Waldhof über BB zum Kentern gebracht haben.
Aber die Obrigkeit wid das nur zögerlich (immer neue Ursachen-Varianten), wenn übehaupt zugeben, denn dann müßten die Schiffsbauvorschriften revidiert und alle Tanker nachgerüstet werden. Da stellt sich natürlich die Kostenfrage: Wer soll das bezahlen ?
Gruß Rhein-Skipper