Thema: Tankschiff nahe der Loreley gekentert

  1. #2241

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    Hallo,
    das sind ja tolle Neuigkeiten, die Walhof soll überladen gewesen sein. Ich habe da Zweifel, denn ich war 7 Jahre in der Berufsschiffahrt und 37 Jahre in einem Raffinerie Tanklager beschäftigt, bin 12 Jahre im Ruhestand und bitte um Nachsicht, wenn ich nicht auf dem neuesten Wissenstand bin.

    Flüssigkeiten werden entweder über geeichte Meßuhren oder nach Außeneiche geladen. Die Schiffsbesatzung bestimmt die maximale Lademenge! Das Schiff wird nach Ladetonnen und nicht nach Volumen geeicht und bekommt eine "Eichschale", die den maximalen Tiefgang bestimmt.
    Also wenn ich "mein Schiff, die MTS Fuhlsbüttel" mit nur 100 To überladen hätte, wäre sie wahrscheinlich "abgetaucht".
    Ich komme hier zu der Ansicht, es wird weniger nach der Unfallursache, als nach der Schuldfrage geforscht. Die Dichte des Ladeproduktes ist doch nur für die Ermittlung der Tonnage/Frachtkosten relevant und das Volumen für die Ermittlung der Mineralsteuer.
    Die Befüllungsgrenze con 95% oder 97,5% hat doch wirklich nur mit der Ausdehnung und der Überfüllung der Kammern zu tun. Natürlich gibt es Sonderbestimmungen für Säuren, aber die werden doch sicher in den Zulassung der Waldhof vermerkt sein und der Reederei bekannt sein.
    Ich bleibe bei meiner Meinung (#2096), das die drei Komponenten 1. fehlende Mittelschotte, 2. falsche Beladung und 3. ungewöhnliche Ruderkraft in der "Rechtskurve" MTS Waldhof über BB zum Kentern gebracht haben.
    Aber die Obrigkeit wid das nur zögerlich (immer neue Ursachen-Varianten), wenn übehaupt zugeben, denn dann müßten die Schiffsbauvorschriften revidiert und alle Tanker nachgerüstet werden. Da stellt sich natürlich die Kostenfrage: Wer soll das bezahlen ?

    Gruß Rhein-Skipper

  2. #2242
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    Zitat Zitat von Rhein-Skipper Beitrag anzeigen
    Hallo,
    das sind ja tolle Neuigkeiten, die Walhof soll überladen gewesen sein. ...............Schiffsbauvorschriften revidiert und alle Tanker nachgerüstet werden. Da stellt sich natürlich die Kostenfrage: Wer soll das bezahlen ?
    Gruß Rhein-Skipper
    Tut mir leid Rhein-Skipper, aber du hast leider keine Ahnung!!!!!!!
    Geändert von Gerhard (23.08.2011 um 23:33 Uhr) Grund: Freigeschaltet Zitat gekürzt

  3. #2243

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    Verantwortung ist nicht teilbar!

    -wer ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Schiffes verantwortlich?
    -wer ist für die ordnungsgemäße Ausrüstung des Schiffes verantwortlich?
    -wer ist für die richtige Beladung des Schiffes verantwortlich?
    -wer ist für die sichere Führung des Schiffes verantwortlich?
    -wer hat die Reise zu verweigern, wenn eines der o.a. Parameter nicht stimmt?

    -wer erhält dafür im Angestelltenverhältnis als entsprechend Zuständiger das höchste Gehalt der Besatzung?



    -war der Schiffsführer zum ersten Mal auf einem Tanker?
    -ist der Schiffsführer zum ersten Mal bei Hochwasser die Gebirgsstrecken zu Tal gefahren?
    -war dem Schiffsführer das Verhalten des Schiffes mit dieser Säureladung unbekannt?



    -wieso wird einem zufällig und ordnungsgemäß zu Berg fahrendem Schiff eine "Mitschuld"(?) zu unterstellen versucht?




    wir sind alle Menschen und wir alle machen Fehler, hier eben leider mit tragischen Folgen; stehen wir doch auch dazu!

    kein Unfall passiert, er wird stets verursacht.

  4. #2244
    Avatar von Bigmäc74
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    Zitat Zitat von Lava Beitrag anzeigen
    -wieso wird einem zufällig und ordnungsgemäß zu Berg fahrendem Schiff eine "Mitschuld"(?) zu unterstellen versucht?

    Hallo Lava, Ordnugsgemäss wäre es gewesen, wenn er unterhalb dem Betteck gewartet hätte, so wie es in der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung "Nachtfahrt im Gebirge" VORGESCHRIEBEN ist!!!
    Leider fahren immer mehr "UNWISSENDE" draußen rum!!! so hatte auch ich schon an dieser Stelle (Betteck) mir meinen Platz zu "erkämpfen". Auf die frage warum er nicht wartete bekam ich nur zu hören :"du hast doch genug Platz" bla,bla,bla!!!
    Allerdings trifft den Bergfahrer meiner Meinung nach keine Schuld, wenn man bedenkt das die Waldhof so beladen gar nicht hätte fahren DÜRFEN!!! hab vorhin selbst nachgesehen ,und wenn nunmal nur 1,3 dichte zugelassen ist oder war dann kann man doch nicht mit 1,8 den Kahn immer noch vollpacken!!! da ist nunmal so! Ende der Debatte!!!
    Vielleicht sollten aber jetzt ALLE geschädigten sich zusammentun und eine Sammelklage wegen Schadensersatz einreichen!Es war nunmal nicht das Hochwasser der die Waldhof kentern ließ, sondern die Fehler anscheinend mehrerer Personen!!!
    Aber wie sooft steckt man in der Binnenschifffahrt gern mal so zig tausend € verlust einfach so weg, anstatt mal richtig wie ein Geschäftsmann um sein "Sauerverdientes" zu Kämpfen....
    Schöne Grüße aus Kroatien
    Markus
    “Waiting is a very funny activity: you can’t wait twice as fast.” übersetzt: Warten ist eine seltsame Aktivität: man kann sich damit nicht beeilen

  5. #2245
    Avatar von seebear
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    Hallo Big
    Genau meine Meinung.
    Zur Bergfahrt , genauso wie zur Ursache
    Willste ned mit mir Tauschen?
    Gruß aus Antwerpen hier kannst du baden ohne ins Wasser zu gehn
    Geändert von seebear (23.08.2011 um 23:12 Uhr)

  6. #2246

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    Am Betteck ist nachts Begegnungsverbot ?
    Seit wann ?
    Kommt grün weiß rot voraus in Sicht: Ruder mittschiffs, Augen dicht !

  7. #2247
    Avatar von Dine
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    Hi,

    §9.08 RSchPV

    LG
    Micha

  8. #2248
    Historische Bilder Avatar von Ernst
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    Hallo Micha, das deute ich aber anders


    § 9.08

    Nachtschifffahrt auf der Strecke Bingen - St. Goar

    1. Zwischen Bingen (km 530,00) und St. Goar (km 556,00) ist die Fahrt nachts nur Fahrzeugen erlaubt, die Sprechfunk auf Kanal 10 und in der Talfahrt Radar benutzen. Die Wahrschauregelung gemäß § 12.02 erfolgt rund um die Uhr.

    2. Ist die Wahrschau nach § 12.02 nachts außer Betrieb, müssen sich die in Frage kommenden Fahrzeuge wie folgt verhalten:

    a) Bergfahrer müssen ihre Fahrt so einrichten, dass sie beim Umfahren des Bankecks (km 555,60 bis km 555,20) und des Bettecks (km 553,60 bis km 553,30) Talfahrern nicht begegnen.

    Sie müssen, wenn die Begegnung anders nicht vermieden werden kann, unterhalb des Bankecks oder des Bettecks anhalten, bis die Talfahrer das Betteck oder das Bankeck umfahren haben.

    b) Bergfahrer müssen bei der Annäherung an das Bankeck oder das Betteck die Talfahrer anrufen und auffordern, ihnen Art, Namen, Standort und Fahrtrichtung des Fahrzeugs mitzuteilen. Meldet sich kein Talfahrer dürfen sie das Bankeck oder Betteck nur umfahren, wenn sie vorher auf Kanal 10 einen tiefen Ton von 1 Sekunde Dauer empfangen haben. Dieser Ton dient der Kontrolle des ordnungsgemäßen Funkbetriebs auf der Strecke Oberwesel bis St. Goar.

    c) Talfahrer müssen während der Vorbeifahrt am Ochsenturm (km 550,57), an der oberen Trennungstonne am Geisenrücken (km 552,00) und am Betteck (km 553,61) Art, Namen, Standort und Fahrtrichtung ihres Fahrzeugs ansagen. Dieselben Angaben müssen sie ansagen, wenn sie von einem Bergfahrer angesprochen werden. Nach jeder Meldung müssen die Talfahrer die Sprechfunkanlage wieder auf Empfang schalten.


    Wenn die Warschauanlage in Betrieb ist gilt das Verbot doch nicht.

    Gruß Ernst
    Wer glaubt alles zu wissen ist dumm. © by E.Krobbach

  9. #2249

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    Hallo Ernst,

    ich bin ruhig

    LG
    Micha

  10. #2250
    Avatar von seebear
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    Hallo Ernst
    Und wenn die Warschau besetzt ist greifen die unter Umständen auch mal ein und sagen dem Bergfahrer das er warten soll.
    Nur im Grunde sollten wir die Begegnungen selbst geregelt bekommen. Und immer dran denken, wenn was passiert ist die Berfahrt mitschuld.
    §1.04 Algemeine Sorgfaltspflicht
    Gruß Werner

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