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Hallo,
wo steht denn, dass niemand Schuld hat. Im Gegenteil, es steht ja sogar zwischen den Zeilen, dass der SF der WSP wohl einen Fahrfehler begangen haben muss.
Verständlich finde ich, dass die Staatsanwaltschaft darin keinen Straftatbestand nach dem StGB sieht. Da hierfür schon mehr als ein einfacher nicht vorsätzlicher menschlicher Fehler erforderlich wäre. Gleiches gilt auch für den möglichen disziplinarischen Nachgang, hier wäre auch ein konkretes Dienstvergehen erforderlich.
In dem Bericht steht aber auch ganz klar drin, dass der Vorgang an die WSD als zuständige Verwaltungsbehörde nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten abgegeben wird. Auch dies ist ein ganz normaler Vorgang im Nachgang von Havarien mit Sachschäden. Die WSD kann aufgrund der Ermittlungen nun entscheiden, inwieweit nun von den Beteiligten Bußgeldtatbestände erfüllt worden sind.
Es ist anscheinend für so manchen unbefriedigend, wenn nicht gleich am Folgetag, jmd. als Schuldiger gehängt worden ist. "Da muss ja was faul sein...."
Bis dann
Dominic
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