Köln (dapd-nrw). Nach einem fatalen Wendemanöver auf dem Rhein vor mehr als vier Jahren hat das Oberlandesgericht Köln die Strafe für den verantwortlichen Schiffsführer bestätigt. Der Kapitän habe keine Stabilitätsmessung durchgeführt und entgegen den Vorgaben Ballastwasser aufgenommen, urteilte das Gericht laut Mitteilung vom Mittwoch.
Gericht bestätigt Strafen nach Schiffs-Unfall auf Rhein
Quelle: DIE WELT
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