Moin liebe Kollegen,
evtl. könnt Ihr mir bei folgendem Problem helfen:
Nach meiner erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum Binnenschiffer im Sommer 2010 erhielt ich beim WSA Lübeck in mein Schifferdienstbuch auf S.5 den Eintrag "Matrose/Motorenwart. Der vorgedruckte Text: "Befähigung des Inhabers nach § 23.02 der Rheinschiffsuntersuchungsordnung" wurde durchgestrichen und durch: "§ 3.02 Bin SchUO" ersetzt.
Auf S. 6 "Befähigung des Inhabers nach Bestimmungen außerhalb des Rheins" wurde der selbe Eintrag vorgenommen.
Nach einem Jahr Fahrzeit als Matrose/Motorenwart wurde mir sodann auf s. 5 die Qualifikation als Bootsmann bescheinigt.
Nachdem ich bei anderen jungen Kollegen gesehen hatte, dass das WSA Duisburg die Eintragung Bootsmann direkt nach Abschluss der Binnenschifferausbildung vornimmt, habe ich die oben angegebenen Gesetze nachgelesen. In beiden Texten steht übereinstimmend:
"Die Mitglieder der Besatzung müssen folgende Vorraussetzung für die Befähigung erfüllen:...beim Bootsmann eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum staatlich anerkannten Binnenschiffer, wenn diese Ausbildung eine Fahrzeit in der Binnenschifffahrt von einem Jahr einschließt..."
Demzufolge hätte man mir auf S. 5 den Bootsmann bereits 2010 eintragen müssen und folglich nach einem weiteren Jahr Fahrzeit den Steuermann.
Ich habe jedenfalls geplant, die Eintragungen nochmals prüfen zu lassen und auf einer Korrektur zu bestehen.
Könnt Ihr mir evtl. sagen, ob dem Amt hier ein Fehler unterlaufen ist oder ob ich die Sache an irgendeiner Stelle falsch sehe?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Der-mit-dem-Golf-tanzt