Hallo Gernot Menke
Ich persönlich habe die RADAR-Aufzeichnungen mehrfach -auch nach den ersten Veröffentlichungen-
studiert und kann keine ungewöhnliche Fahrweise des Bergfahrers erkennen.
Aber ich habe ja auch erst seit knapp 10 Jahren das Patent dort.
Und die rechtliche Seite ist ganz eindeutig -wie das Gericht das festgestellt hat-
es gibt dort noch kein generelles Begegnungsverbot.
Naja da gibst ja noch den § "Begegnen im Engen Fahrwasser"
der ja auch meiner Meinung nach eindeutig das Verhaltens der Schiffe regelt.
Nun ist aber Sache des zu Berg fahrenden Schiffsführers zu bewerten
ob eine Stelle eine Fahrwasserenge ist oder nicht.
Und warum soll ein und die selbe Stelle plötzlich
und nur wegen dem Schiff "WALDHOF" eine Fahrwasserenge werden?
Das kanns ja auch nicht sein.
Ob es ohne Begegnung auch zur Kenterung der "WALDHOF" gekommen wäre
ist meiner Meinung nach eher unwichtig,
aber es wären 99,999% der anderen Schiffe trotz Begegnung
havariefrei am Betteck vorbeigekommen.
So ganz einfach ist die Eskimorolle im Kajak nun auch nicht.
Da gehört eine ganze Portion Technik dazu,
und die ist beim ...* nicht Vorhanden
VG Padler
*) Unternehmen weggelassen damit sich keiner auf den Schlips getreten fühlt.





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