Sowas solltest du in jedem Fall mit einem Steuerberater besprechen.
Ich meine das ist folgendermaßen: Die in den AfA-Tabellen genannten Werte sind allgemeingültige Richtwerte, die nicht weiter geprüft werden.
Längere Abschreibungen sind wohl problemlos möglich, da sich dadurch die Steuerlast i.d.R. erhöht. Kürzere Abschreibungen sind wohl auch möglich, müssen aber begründet sein/werden.
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