Hallo!
Ich habe den Havarieakt angelegt und geführt, ich muß auf Grund des Schifffahrtsgesetzes bzw. der Wasserstraßen-Verkehrsordnung diese Havarie nautisch beurteilen, dieses habe ich für die Oberste Schifffahrtsbehörde getan. Der Unfalltot der Männer ist tragisch, mein Mitgefühl an die Hinterbliebenen! Dennoch möchte ich auf die Problematik einer Nachtfahrt, mit einem Kleinfahrzeug, ohne UKW-Funk und Radarnavigation hinweisen!
mfG helmut1972





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