Als naiver und gutgläubiger Mensch sollte man vermuten, der Landkreis habe seine Fähre anständig versichert. Und wenn die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit nicht greift, müßte doch der Landkreis als der Betreiber der Fähre in der Haftung stehen - schließlich handelt es sich bei einem Überladungsfehler nicht um höhere Gewalt.
Vielleicht ist das auch so. Aber bis die juristischen Mühlen gemahlen haben, ist das Thema wirtschaftlich für die Geschädigten natürlich durch. Später, VIEL später, wenn alles für den einstigen Handwerker schon längst ganz anders ist, kommt dann - hoffentlich - die Kohle.
Gernot





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