Moin "Hafenspion" und "Der Warschauer",
hier muss ich wieder sprechen. Die Definition für eine Fähre lautet:
"Ein Fahrzeug, das dem Übersetzverkehr von einem Ufer zum anderen auf der Wasserstraße dient und von der zuständigen Behörde als Fähre behandelt wird". (Quelle: Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO): Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen, § 1.01 Begriffsbestimmungen: 13. "Fähre": ....)
Bei einer Fähre spricht man nicht von einem Ro-Ro-Schiff.
Die Ro-Ro Bezeichnungen stammen ursprünglich aus der Seeschifffahrt und bezeichnet einen speziellen Frachtschifftyp mit großen Rampen, die für den Gütertransport von Güterzügen, Lastkraftwagen oder nur LKW - Trailer, auf oder unter Deck eingesetzt werden. Manchmal ist auch eine Passagiermitnahme vorgesehen, dann spricht man von einem RoPax-Schiff.
Im Binnenbereich kennt man z.B. den Autotransporter "Vera mit ihrem Leichter RoRo 2" und die "Dynamica mit dem Leichter RoRo 1" als typisches Ro-Ro-Schiff.
Gruß Alex
P.S. Die Mitnahme von Fahrzeugen und Material auf der Fähre, zum Beispiel zur Werft oder an eine andere Fährstelle, ist nur mit eigenen Fahrzeugen erlaubt. Die Mitarbeiter müssen ja von der Weft wieder heim kommen ..