Hallo Sonja
Bis 1988 gab es in der Rheinschiffahrt zwar Qualifizierung, aber nicht zwingend. Ein Schiffsführer musste Rheinschifferpatent besitzen, das ist schon seit mindestens 1868 (Akte von Mannheim) so, aber für anderes Personal war das, wenigstens in den Niederlanden, nicht erforderlich. Es gab natürlich schon lange Schifferberufsschule, u.a. Homberg und Matrosenprüfungen.
Ich bin von 1982 bis 1988 als Matrose (Steuermann) gefahren. Ich hatte die Erfahrung vom elterlichen Schiff aber keine offizielle Papiere. Das war auch auf dem Rhein erlaubt. Das rote Dienstbuch führte ich nur weil ich Patent machen wollte und die Reisen eintragen und nachweisen musste. Am 1.4.1988 brauchte man statt das alte "Fahrtenbuch" das neue "Bordbuch", in NL "Vaartijdenboek" und das neue blaue Schifferdienstbuch. Weil ich am 2.4 1988 das Rheinschifferpatent erworben habe, hatte ich keins mehr, erst viel später, wo ich Donaukapitänspatent gemacht habe.
In den Niederlanden und in Belgien konnte jeder Schiffsführer werden, ohne Papiere. Wegen europäische Gesetze kam dann in NL das "Vaarbewijs" und in Belgien das "Stuurbrevet". Meistens für Schiffer nur durch nachweisen dass man seit soviele Jahren ein Schiff geführt hat, durch Bezeugung von Hafenmeistern, Schleusenwärtern, oder durch Vorlage von Reiseverträge oder Konnossemente.
Erst viel später wurden diese Fahrerlaubnisse europäisch gegenseitig anerkannt. Viele jüngere Schiffsführer haben Prüfung gemacht für "Vaarbewijs" oder "Binnenpatent" und brauchen einen Lotsen von zB Wesel nach NL/D Grenze.
Rhein, Elbe und Donau (zum Teil) sind patentpflichtig nach nachweisen von 8 Reisen und Prüfung, obwohl das nun auf 3 Reisen heruntergebracht werden soll.
Gruss Jozef