stimmt genau !

Gruss
Jost

Mainz und St. Goar sind 2 von 5 Rheinschifffahrtsgerichten
das Besondere:
ein internationales Gericht, nämlich die BK in Straßburg, fällt das abschließende Urteil in einem Rechtsstreit, der vor der deutschen Gerichtsbarkeit eingeleitet worden ist ...
das ist vom Sytsem her einmalig und etwas ganz anderes, als wenn man gleich bei einem internationelen Gericht klagt, EuGH oder EGMR ...
das ist nur möglich, weil die Bundesrepublik ausdrücklich die Fortgeltung der Mannheimer Akte, einer der ersten internationalen Verträge, beschlossen hat ...
Vertragsschließende waren die deutschen Staaten Preussen, Hessen, Bayern und Baden plus F und NL ... später dann auch noch CH
...
ja, Rheinland-Pfelz ist eine Neuschöpfung der Nachkriegzeit, kein gewachsenes Bundesland ... die Pfalz war bayerisch, links der Nahe war Preussen (außer Birkenfled, das war oldenburgisch) und dazwischen das Großherzogtum Hessen ... nicht umsonst Rheinhessen genannt und die vielen Ludwig- und Eleonorenstrassen dienten der Ehre der hessischen Herrschaften, welche keinerlei Anlass hatten, sich in Mainz oder in Wiesbaden länger als unbedingt nötig aufzuhalten ... hesssiche Hauptstadt war Darmstadt, Mainz eine einfache Kreisstadt, Wiesbaden gehörte zum Herzogtum Nassau und war damit ganz außen vor, (Ff-)Höchst war auch nassauisch, war sogar die Residenzstadt der Nassauer ... letzte hessiche Stadt vor Wiesbaden war rechtsrheinisch Castel (Mz-Kastel kam erst viel später 1908) ... Biebrich (nassauisch) war nur ein sog. Flecken und kam erst 1926 zu Wiesbaden