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Thema: Unterschied Winterhafen und Winterschutzhafen?

  1. #1

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    Österreich Unterschied Winterhafen und Winterschutzhafen?

    Hallo zusammen,
    kann jemand den Unterschied zwischen einen WINTERHAFEN und WINTERSCHUTZHAFEN erklären?
    Es gibt da 2 verschiedene Schifffahrtszeichen dafür aber leider hat noch keiner den Unterschied erklären können.
    LG

  2. #2
    Super-Moderator Avatar von Joana
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    Hallo,

    Winterhafen oder Winterschutzhafen ist meines Wissens das gleiche.
    Er wird überwiegend zur Überwinterung von Schiffen oder anderen Wasserfahrzeugen genutzt ( Schutz vor winterlichem Eisgang)
    Teilweise aber auch als alternative Anlegestelle.

    Die zwei Zeichen in der Übersicht der Schiffahrtszeichen bedeuten:
    Weißes Rechteck mit blauem Rand = Winterhafen
    Weißes Rechteck mit blauem Rand und blauer römischer Zahl = Winterhafen und die Anzahl der Schiffe, die dort liegen dürfen.

    Grüße Joana

  3. #3

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    Das ist korrekt aber es gibt jeweils ein eigenes Schiffahrtszeichen!
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  4. #4

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    Meiner meinung nach Könnte der Winterhafen einfach ein sicherer Hafen vor Eisbildung sein der Verbindung zum übrigen Gewässer hat, während der Winterschutzhafen evtl. baulich vom übrigen Gewässer getrennt ist.
    Aber leider finde ich nirgends eine Erklärung dafür.
    Es gibt auch bei uns in Österreich keinerlei Winterschutzhäfen mit den Tafelzeichen "Winterschutzhafen" sondern nur normale Winterhäfen.

  5. #5
    Super-Moderator Avatar von Joana
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    Hallo,

    das steht im Binnenschiffahrtsrecht

    Schutzhafenverordnung (SchutzhafenV)

    § 1 Geltungsbereich
    (1) Diese Verordnung gilt für den Bereich der Schutz- und Sicherheitshafen mit ihren Wasserflächen und Anlagen, wie sie im
    zweiten Teil bezeichnet sind.
    (2) Die Schutz- und Sicherheitshäfen sind dazu bestimmt, Wasserfahrzeuge bei widrigen Verhältnissen wie Sturm, Hochwasser
    oder Eis als Zuflucht zu dienen.

    § 11 Auflegen von Fahrzeugen
    Es ist verboten, Fahrzeuge im Schutzhafenbereich aufzulegen.

    § 19 Laden und Löschen
    Das Laden und Löschen ist verboten.

    § 23 Bemannung und Bewachung der Fahrzeuge
    Erster Teil
    (1) Fahrzeuge müssen beim Wechseln des Liegeplatzes so ausreichend bemannt sein, dass eine sichere Handhabung
    gewährleistet ist.
    (2) Verlässt der Fahrzeugführer sein Fahrzeug, so hat er für die Zeit seiner Abwesenheit einen schifffahrtkundigen Vertreter
    einzuteilen. Der Vertreter muss sich an Bord aufhalten.
    (3) Die Hafenbehörde kann erlauben, dass für mehrere nebeneinander liegende Fahrzeuge nur eine schifffahrtkundige Person
    eingeteilt wird.
    (4) Für nicht bewohnbare Fahrzeuge und Schwimmkörper, die ständig oder zeitweise ohne Besatzung sind, ist der Hafenbehörde
    eine ortsansässige, für das Fahrzeug verantwortliche Person zu nennen, deren Name und Anschrift auf dem Fahrzeug oder
    Schwimmkörper gut sichtbar anzubringen sind. Die Hafenbehörde kann diese Erleichterungen im Einzelfall auch für bewohnbare
    Fahrzeuge zulassen, wenn die Verkehrsverhältnisse es gestatten.

    Und in einer alten Rheinschrift heißt es:
    Eine der Hauptaufgaben dieser auch als Winter- oder Schutzhäfen bezeichneten Binnenhäfen ist und war es, den Wasserfahrzeugen eine sichere Überwinterung mit Schutz vor Eisgang zu bieten.

    Grüße Joana

  6. #6

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    Ja, das ist mir bewusst für was ein Winterhafen oder Schutzhafen ist weiß ich.

    Aber mich würde der UNTERSCHIED interessieren, da der Winterschutzhafen erst neu als Schifffahrtszeichen hinzugekommen ist bei uns in AT.
    Leider kann da nicht mal eine Behörde den Unterschied nennen.
    Darum hoffe ich das ich hier vielleicht eine plausible Erklärung bekomme.

  7. #7
    Avatar von Rolf Gertsch
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    Und wenn du mal bei der WSP anfragst?

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