@ VINI, zu #49 die großen Talsperren im Sauerland wie z.B. Möhne, Bigge oder Sorpetalsperre gehören dem 1913 gegründeten Ruhrverband bzw. Ruhr Talsperrenverband. Das ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind Städte und Gemeinden im Einzugsbereich der Ruhr. Mit dem Wasser aus den Talsperren werden in erster Linie über 4 Mio. Menschen mit Trinkwasser versorgt. Das Ruhrwasser wird in zweiter Linie in bestimmten Situationen für die Kanäle im Ruhrgebiet verwendet.
Die von dir erwähnte Waldecktalsperre eigentlich Eder Talsperre ging 1914 in Betrieb. Staumenge über 200 Mio. Kubikmeter Wasser. Sie wurde im Zuge des Mittellandkanalbaus errichtet. Zusammen mit der Eder Talsperre Staumenge 20 Mio. Kubikmeter, dienen beide dem Hochwasserschutz und als Wasserreserve für die Weser und den Mittellandkanal.
Die hohen Kosten beim Bau der westdt. Kanäle gegenüber der Oder-Havel-Kanal liegen 1. in der Streckenlänge und 2. in der besondere Lage des Rhein-Herne und Datteln-Hamm-Kanals. Beide wurden in aktives Bergsenkungsgebiet gebaut. Mit den entsprechenden Sicherungen der Bauwerke gegen Senkungen.
Zum Thema Schleppmonopol, dieses und die Erhebung von Schifffahrtabgaben waren von der Opposition geforderte Punkte zur Zustimmung zum Wasserstraßengesetz von 1905.
Das es ohne Schleppmonopol ging sieht man am 1899 in Betrieb gegangenen Dortmund-Ems-Kanal.


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