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Thema: ENI Roulette

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  1. #11
    Avatar von p-m
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    Nähe Basel (Schweiz)
    Beiträge
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    Standard ENI-Roulette

    Hallo zusammen

    Die Angaben über die einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI) im § 2.18 und im Anhang L der Rheinschiffs- untersuchungsordnung sind eigentlich klar und unmissverständlich. Die Übergangsbestimmungen wie aus der (alten) 7-stelligen Europanummer die (neue) 8-stellige einheitlichen europäischen Schiffsnummer (ENI) wird, sind ebenfalls verständlich. Offenbar entsteht das "ENI-Roulette" bei der Umsetzung bzw. Interpretation der Vorschriften.

    In den mehr als 38 Jahren, in welche ich als Landratte beruflich mit der Binnenschifffahrt zu tun hatte, habe ich eines gelernt: Es muss nicht umbedingt alles bis ins Letzte glasklar geregelt sein. Damit ergeben sich Interpretations- spielräume, die jeder auf seine Weise nutzen kann. Durch die immer komplizierter und komplexer werdenden Vorschriften versucht sich jeder nach bestem Wissen und Gewissen "hindurchzumogeln". Und schlussendlich wollen die Juristen auch noch etwas zu tun haben, was nicht heisst, dass ich irgend etwas gegen diesen Berufsstand habe.

    Freundliche Grüsse

    Peter
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    Elektronik ist, wenn es trotzdem tut, und keine(r) weiss warum.

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