Wappen

§ 1. (1) Das Wappen der Bundeshauptstadt Wien zeigt in einem roten Schild ein weißes Kreuz. Diese Form des Wappens darf von jedermann - vorbehaltlich der Bestimmungen des § 5 - verwendet werden.

§ 5. Die Verwendung des Wappens in der im § 1 Abs. 1 genannten Form und der Flagge ist verboten, soweit sie geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Bundeshauptstadt Wien zu beeinträchtigen.