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 Wappen des Bundeslandes (der Stadt) Wien
				
				
						
						
				
					
						
							Wappen
§ 1. (1) Das Wappen der Bundeshauptstadt Wien zeigt in einem roten Schild ein weißes Kreuz. Diese Form des Wappens darf von jedermann - vorbehaltlich der Bestimmungen des § 5 - verwendet werden.
§ 5. Die Verwendung des Wappens in der im § 1 Abs. 1 genannten Form und der Flagge ist verboten, soweit sie geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Bundeshauptstadt Wien zu beeinträchtigen.
						
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	
 
		
		
		
	
 
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
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