Hallo Thomas
Auch in Rotterdam gibt es einen Hafenverordnung, aber die setzt in NL die Rheinschiffahrts oder Binnenvaartpolitiereglement nicht außer Kraft.
In NL dürfen zB Bunkerboote bis 150 T alleine befahren werden, auch bei Schiffen bis 55 m Länge gibt es alleinfahrt Regelungen.
Die allgemeine Verordnungen, wie Rhein, Donau, Mosel, deutsche oder niederländische Binnenwasserstraßen unterscheiden sich nicht allzuviel, weil abgeleitet von den damalige europäische CEVNI regeln von etwa 1971.
Gruss Jozef