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@slowman die Polizei nimmt es doch sonst auch nicht so genau mit der Verhältnismäßigkeit. Funkzellenabfragen werden schon wegen gestohlenem Lehrgut ohne körperliche Schäden gemacht.https://netzpolitik.org/2017/funkzel...polizei-geben/
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Hallo Spree und Schelde,
in dem von Dir verlinkten und älteren Artikel lese ich jetzt nichts von gestohlenem Leergut und ein Wohnungseinbruch ist doch anders zu bewerten als ein pinkelnder Zeitgenosse weil eben doch das Eigentum von jemanden zu Schaden kommt oder entwendet wird. Ganz davon abgesehen sehe ich das von Dir verlinkte Portal auch eher etwas kritisch und nicht der Weisheit letzter Schluss, dies ist aber eine andere Thematik. Ganz davon abgesehen ist Diebstahl eine Straftat die oft auch mit Beschädugungen oder Schädigungen von Personen und Sachen einhergeht während das reine Benässen mit Urin keinen bleibenden oder finanziellen Schaden verursachen dürfte. Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.
Gruß
Chris
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