Hallo Thomas,

wer was wann wo an Kurtaxe zu zahlen hat entscheidet alleine die Gemeindesatzung. Bei uns muss ausnahmslos jeder zahlen der hier bei einem gewerbleichen Vermieter übernachtet, egal ob Geschäftsreisender, Monteure, Urlauber oder auch meine Eltern wenn Sie auf Familienbesuch aufgrund der Platzknappheit in unserem Haus für drei oder vier Nächte in einem Zimmer oder einer FeWo nächtigen. Wohnmobile müssen an ihrem Stellplatz eine Gebühr am Automaten entrichten ( afaik 6 € je Nacht inkl. Strom u. Abwasser ), darin ist wohl auch der Kurbeitrag inkludiert. Deine Einlassung bzgl. Freunde von außerhalb, die theoretisch zahlen müssten halte ich für falsch. Wie möchtest Du denn den Beitrag entrichten? Dies wird in den meisten Gemeinden direkt über die registrierten Vermieter abgewickelt und von deren Konto aufgrund der Gastmeldungen eingezogen.

Die KFGS könnten den Beitrag aber auch dahingehend umgehen dass sie am Morgen anlegen, ggf. frische Ware an Bord nehmen, Müll abgeben, ihre Fahrgäste an Land lassen und am späten Abend wieder ablegen. Damit entsteht keine Übernachtung sondern es müsste als Tagestourismus gelten.

gruß
Chris