Hallo Ernst
Mich würde interessieren ,ob die Schilder "Gebot der Fahrtrichtung" mittlerweile beleuchtet waren.
Fakt ist doch,daß jeder, der Inhaber eines Rheinpatentes ist,damit sämtliche Nebenflüsse des Rheins befahren darf.
Das heißt, daß jemand der nicht in der Moselfahrt versiert ist, diese auch bei seiner ersten Moselreise ,zu jeder Tages und Nachtzeit,wie auch bei unsichtigem Wetter befahren darf.
Da sollten die Verantwortlichen im zuständigen Verkehrsministerium bezüglich der fahrlässigen , das Leben dritter gefährdender Bezeichnung der Wasserstraße zur Rechenschaft gezogen werden.
Am besten da räumte gleich jemand seinen Sessel,aber bitte nicht bei vollen Bezügen!
Nicht immer die Schuld auf den Binnenschiffer abschieben!
Da werden mit Sicherheit einige Kollegen in die Pleite getrieben!
Grüße Grotefendt
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