Hallo Radarpilot
Den Beitrag habe ich auch gelesen,
und bisher nicht wirklich glauben können das dem wirklich so ist.
Vorgestern haben wir mit einem Kollegen gesprochen der mit einem 67x8,2 leeren Frachtschiff
von Hamburg Richtung Berlin wollte und keine Genehmigung bekommen hat.
Das ist meiner persönlichen Meinung nach ein Verstoß gegen Art. 3 GG.
Das gehört m.E. in die breite Öffentlichkeit und nicht nur in Fachzeitschriften.
Viele Grüße aus Magdeburg
Henning Jahn





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