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Hallo Reinier,
dass der Kapitän nicht mehr der Sachkundige sein darf, wenn er der einzige Kapitän ist, kann ich aus der Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV) nicht heraus lesen. Seit wann gibt es diese Regelung? Auf welchen Wasserstraßen gilt sie?
Zählt das nur für Kabinenschiffe oder auch für Tagesausflugsschiffe?
Das der Kapitän nicht der Ersthelfer sein kann, wenn er der einzige Kapitän ist, würde ja Sinn machen. Er kann ja in vielen Fällen nicht das Steuerhaus verlassen und erste Hilfe leisten.
Die Aufgaben des Sachkundigen kann der Kapitän doch aber vor Beginn der Fahrt wahrnehmen.
Gruß Thomas
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