Hallo ,

hier ein Gerichtsurteil: Verlinkungen auf Zeitungsartikel verstoßen nicht gegen das Urheberrecht

Der Inhaber einer Internetseite darf ohne Erlaubnis der Urheber*rechts*inhaber über Hyperlinks auf geschützte Werke verweisen, die auf einer anderen Seite frei zugänglich sind. Das gilt auch dann, wenn Internetnutzer, die einen Link anklicken, den Eindruck haben, dass das Werk auf der Seite erscheint, die den Link enthält. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
http://www.kostenlose-urteile.de/EuG....news17689.htm
Gruß
Hermann