Muss wohl ein Schubverband zu Berg durchgefahren sein:

Information an die Schifffahrt

Verstoß gegen Verkehrsregelung in St. Goarshausen
vom 21.01.2011, 19:00 Uhr

Der heutige Verstoß eines Schubverbandes gegen die Verkehrsreglungin St. Goarshausen wird strafrechtlich verfolgt.

Den Anordnungen des Wasser- und Schifffahrtsamtes und der Wasserschutzpolizei ist unbedingt Folge zu leisten!
Auszug aus der Pressemitteilung des WSA Bingen vom 21.01.2011

Gruß Norbert