Muss wohl ein Schubverband zu Berg durchgefahren sein:
Auszug aus der Pressemitteilung des WSA Bingen vom 21.01.2011Information an die Schifffahrt
Verstoß gegen Verkehrsregelung in St. Goarshausen
vom 21.01.2011, 19:00 Uhr
Der heutige Verstoß eines Schubverbandes gegen die Verkehrsreglungin St. Goarshausen wird strafrechtlich verfolgt.
Den Anordnungen des Wasser- und Schifffahrtsamtes und der Wasserschutzpolizei ist unbedingt Folge zu leisten!
Gruß Norbert




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