Hallo zusammen
Die Konservierung und die Restaurierung der Péniche WILLI 0700183 erfolgt nach der "Charta von Barcelona über die Konservierung und Restaurierung von historischen Wasserfahrzeugen in Fahrt" und werden genau dokumentiert. Alle Ergänzungen sind von der Originalsubstanz unterscheidbar, und werden wenn immer möglich so eingebaut, dass sie ausbaubar sind. Beispiel: Die Nasszellen (WC + Dusche/WC) wurden von der Erlenbacher Schiffswerft in einen Container eingebaut, der in den Laderaum gestellt wurde, und wieder ausgeladen werden kann, falls der ganze Laderaum für eine Veranstaltung gebraucht wird. Andererseits kann beispielsweise die flach liegende Bugschraube logischerweise nicht einfach wieder ausgebaut werden.
Es ist unmöglich, WILLI zum Beispiel auf den Stand von 1909, 1956, 1961/1962 oder 1992 zurückzubauen. Aber es soll gemäss der "Charta von Barcelona" möglichst viel historische Substanz erhalten werden. Dabei mussten und müssen zwangsläufig Kompromisse eingegangen werden, um den heutigen Vorschriften und den Vorgaben der Schiffsuntersuchungskommission SUK nachzukommen. In vielen Punkten gilt dank des Attests vom 06.06.1979 der CdV Strasbourg/Strassburg "Besitzstand".
Die Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten werden selbstverständlich unter den an den Arbeitswochenenden (WAWET) anwesenden Mitgliedern besprochen. Gemäss den von der Generalversammlung angenommenen Statuten obliegt dem Vorstand die Leitung des Vereins sowie die Beschlussfassung in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht durch die Statuten ausdrücklich der Vereinsversammlung übertragen sind.
Freundliche Grüsse
Peter
PS: Ein Holzhaspel unterscheidet sich zweifellos vom derzeitigen (Zitat) "eisernen Monstrum" und ist auch leicht wieder abmontierbar. Es gibt daher meines Erachtens keinen Konflikt mit der "Charta von Barcelona". Als in die Jahre gekommener Schiffsjunge hatte und habe ich eher selten Gelegenheit WILLI auf Kurs zu halten, und mir dabei je nach Jahreszeit die Finger abzufrieren oder zu verbrennen![]()