@ ronald, die Motorschiffe benötigten Anfangs ein Ausnahmegenehmigung zum befahren der Kanäle. Als 1939 der DEK unter das Vollmonopol kam, durften GMS die Kanäle uneingeschränkt befahren.
Nach dem 2. Weltkrieg nahm die Zahl der GMS und der Umbau von Schleppkähnen zu GMS rasant zu. Damit sank die Zahl der Schleppaufträge, was letztlich zum Schlussstrich unter das Schleppmonopol durch den Deutschen Bundestag führte.





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