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Nachtfahrverbot im Gebirge
ich kann mich noch gut daran erinnern als Versuche gefahren wurden ( MS Essen - MS Ulm) ob man mit der geregelten Begegnung im Gebirge fahren kann. Damals gab es viele Gegner da man ja nun nicht immer den strömungsarmen Grund ansteuern konnte. Aber heut redet man nicht mehr darüber und die Unfälle haben sich dadurch minimiert.
Ein generelles Nachtfahrverbot im Gebirge halte ich für überflüssig - aber ein Einbahnverkehr zu gewissen Zeiten wäre eine Möglichkeit - gilt ab Einbruch der Dunkelheit zu festgelegten Zeiten. Dabei muss die Bergfahrt natürlich zu einem längeren Zeitpunk fahren dürfen als die Talfahrt.Geregelt werden kann das Ganze von Oberwesel aus.
Vorteil: Jede Richtung hat zu Ihrer Zeit das ganze Fahrwasser. Zwar ist ja überall Meldepflicht, doch leider gibt es genug die sich vergessen zu melden oder nicht angesprochen fühlen wenn man sie anfunkt ( warum auch immer....!?!)
Das wäre dann kein Problem mehr. Gerade wenn es dunkel oder nebelig ist würde das mit Sicherheit den Stress aus so manchem Steuerhaus nehmen. Gerade in diesem doch gefährlichen Bereich.
Bei einer ?- stündigen Talfahrtfreigabe wäre der Zeitverlust für die Bergfahrt wahrscheinlich gar nicht so groß wenn man dann bei "Grün" den Hebel auf den Tisch legen kann und das Fahrwasser auch strömungsgünstiger ausfahren könnte. Das Abstoppen bei entgegenkommenden Koppelverbänden etc. entfällt ebenfalls.
Bei der Talfahrt wäre es ähnlich. Koppelverbände würden es bestimmt begrüßen wenn sie das Fahrwasser uneingeschränkt in voller Breite nutzen könnten.
Die Freigabezeiten müssten dann in Versuchen ermittelt werden-wie damals MS Ulm und MS Essen (beide leider nicht mehr bei Lehnkering).
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